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Anlage 2 - Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung (Landeplatz-LärmschutzV)
V. v. 05.01.1999 BGBl. I S. 35; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 29.10.2015 BGBl. I S. 1894
Geltung ab 28.01.1999; FNA: 96-1-41 Luftverkehr
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Geltung ab 28.01.1999; FNA: 96-1-41 Luftverkehr
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Anlage 2 (zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b, § 4 Abs. 2 und 3)
Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert
Kapitel 6 - Flugzeuge:
Der Lärmgrenzwert erhöht sich linear von 600 kg bis 1.500 kg höchstzulässiger Startmasse und läßt sich wie folgt berechnen:
Kapitel 10 - Flugzeuge:
Der Lärmgrenzwert erhöht sich linear von 500 kg bis 1.500 kg höchstzulässiger Startmasse und läßt sich wie folgt berechnen:
Lgrenz = 68 + ( M - 500 ) 0.017 (dB[A])
M = höchstzulässige Startmasse in kg.
Höchstzulässige Startmasse (kg) | Lärmgrenzwert (dB[A]) |
1.500 oder mehr | 76 |
600 oder weniger | 64 |
Der Lärmgrenzwert erhöht sich linear von 600 kg bis 1.500 kg höchstzulässiger Startmasse und läßt sich wie folgt berechnen:
- Lgrenz = 64 + ( M - 600 ) * 4 / 300 (dB[A])
Kapitel 10 - Flugzeuge:
Höchstzulässige Startmasse (kg) | Lärmgrenzwert (dB[A]) |
1.500 bis 9000 | 85 |
500 oder weniger | 68 |
Der Lärmgrenzwert erhöht sich linear von 500 kg bis 1.500 kg höchstzulässiger Startmasse und läßt sich wie folgt berechnen:
Lgrenz = 68 + ( M - 500 ) 0.017 (dB[A])
M = höchstzulässige Startmasse in kg.
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Zitierungen von Anlage 2 Landeplatz-LärmschutzV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 Landeplatz-LärmschutzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
Landeplatz-LärmschutzV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 Landeplatz-LärmschutzV Regelungen durch die Landesbehörden
... Lärmzeugnis erteilt worden ist, aus dem die Einhaltung der Lärmgrenzwerte nach Anlage 2 ersichtlich ist. Starts und Landungen von propellergetriebenen Flugzeugen und ...
§ 4 Landeplatz-LärmschutzV Erhöhte Schallschutzanforderungen
... bis zum 31. Dezember 2009 erhöhten Schallschutzanforderungen, wenn sie die in Anlage 2 festgelegten Lärmgrenzwerte bei Kapitel 6 - Flugzeugen um mindestens 4 dB(A) und bei Kapitel ... einem Baujahr ab 2000 entsprechen erhöhten Schallschutzanforderungen, wenn sie die in Anlage 2 festgelegten Lärmgrenzwerte bei Kapitel 6 - Flugzeugen um mindestens 6 dB(A) und bei Kapitel ...
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