Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 06.12.2021 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 25 - Binnenschifferpatentverordnung (BinSchPatentV)
V. v. 15.12.1997 BGBl. I S. 3066; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 26.11.2021 BGBl. I S. 4982
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 9500-1-2 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt
|
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 9500-1-2 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt
|
§ 25 Ordnungswidrigkeiten
§ 25 hat 1 frühere Fassung
Ordnungswidrig im Sinne des § 7 Abs. 1 des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- 1.
- ohne Fahrerlaubnis nach § 3 Abs. 1 ein Fahrzeug führt,
- 2.
- entgegen § 3 Absatz 4 das Führen eines Fahrzeuges anordnet oder zuläßt,
- 3.
- einer vollziehbaren Auflage nach § 10 Abs. 3 Satz 1 oder 2 zuwiderhandelt,
- 4.
- entgegen § 10 Abs. 3 Satz 4 eine vollziehbare Auflage nicht beachtet,
- 5.
- entgegen § 22 Satz 3 oder § 23 Abs. 4 Satz 1 ein Zeugnis nicht oder nicht rechtzeitig abliefert oder nicht oder nicht rechtzeitig zur Entwertung vorlegt,
- 6.
- entgegen § 24 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 4, ein Fahrzeug führt oder
- 7.
- entgegen § 24 Abs. 7 Satz 1 ein Befähigungszeugnis nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt.
Text in der Fassung des § 38 Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrEV) V. v. 16. Dezember 2011 BGBl. 2012 I S. 2, 1666, 1717; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286 m.W.v. 1. Februar 2012
Anzeige
Frühere Fassungen von § 25 BinSchPatentV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.02.2012 | § 38 Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrEV) vom 16.12.2011 BGBl. 2012 I S. 2 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5343/a73539.htm