interne Verweise§ 24 BinSchPatentV Wiederholungsuntersuchungen, Ruhen der Erlaubnis (vom 23.12.2016) ... Behörde das unbefristete Ruhen der Erlaubnis anordnen, wenn die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 oder 2 vorliegen. Sie kann das befristete Ruhen der Erlaubnis nach Maßgabe ... Anordnung über das Ruhen der Erlaubnis nicht möglich ist. § 23 Abs. 5a Satz 2 gilt ...
§ 25 BinSchPatentV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.02.2012) ... 4 eine vollziehbare Auflage nicht beachtet, 5. entgegen § 22 Satz 3 oder § 23 Abs. 4 Satz 1 ein Zeugnis nicht oder nicht rechtzeitig abliefert oder nicht oder nicht rechtzeitig ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSechste Verordnung zur Änderung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften
V. v. 20.01.2006 BGBl. I S. 220
WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 31 WSVZuAnpV Änderung der Binnenschifferpatentverordnung ... ersetzt. 7. § 18 Absatz 2 Satz 3 wird gestrichen. 8. § 23 wird wie folgt geändert: a) Absatz 5a wird aufgehoben. b) Absatz 6 ... 24 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 wird die Angabe „nach § 23 Abs. 6" gestrichen. b) In Absatz 6 Satz 1 werden die Wörter „Wasser- ... 24a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „nach § 23 Abs. 6, § 24 Abs. 2" gestrichen. b) In Absatz 2 werden die Wörter ... b) In Absatz 2 werden die Wörter „für die Entscheidung nach § 23 Abs. 1 und 2 oder nach § 24 Abs. 3 und 6" gestrichen. 11. In den Anlagen 1 ...
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