Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.05.2012 aufgehoben

§ 7 - Energieverbrauchshöchstwerteverordnung (EnVHV)

Artikel 1 V. v. 06.12.2002 BGBl. I S. 4517; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1070
Geltung ab 18.12.2002; FNA: 754-17-1 Energieversorgung
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§ 7 Ordnungswidrigkeiten



Ordnungswidrig im Sinne des § 2 Abs. 1 des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen § 2 Abs. 2 nicht dafür Sorge trägt, dass ein Gerät einer dort genannten Anforderung genügt oder

2.
entgegen § 3 Abs. 1 ein Gerät in Verkehr bringt.



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