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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.05.2012 aufgehoben
Anlage 1 - Energieverbrauchshöchstwerteverordnung (EnVHV)
Artikel 1 V. v. 06.12.2002 BGBl. I S. 4517; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1070
Geltung ab 18.12.2002; FNA: 754-17-1 Energieversorgung
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Geltung ab 18.12.2002; FNA: 754-17-1 Energieversorgung
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Anlage 1
Anlage 1 wird in 4 Vorschriften zitiert
Die Bestimmungen dieser Anlage dienen der Umsetzung folgender Richtlinien:
- 1.
- Richtlinie 96/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. September 1996 über Anforderungen im Hinblick auf die Energieeffizienz von elektrischen Haushaltskühl- und -gefriergeräten und entsprechenden Kombinationen (ABl. EG Nr. L 236 S. 36), nachfolgend RL 1996/57/EG;
- 2.
- Richtlinie 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Energieeffizienzanforderungen an Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen (ABl. EG Nr. L 279 S. 33), nachfolgend RL 2000/55/EG.
Spalte | 1 | 2 | 3 | 4 |
Zeile | Geräteart | Berechnung des maximal zulässi- gen Energie- verbrauchs nach | Europäische Messnormen | Anbringung der CE-Kennzeichnung |
1 | Neue netzbetriebene Haushaltskühl-, -tiefkühl- und -gefriergeräte sowie deren Kombinationen. Ausgenommen sind Kühlgeräte, die 1. auch mit anderen Energiequellen, ins- besondere Batterien, betrieben wer- den können, 2. nach dem Absorptionsprinzip arbei- ten, 3. für eine gewerbliche Nutzung bestimmt sind oder nach beson- deren Spezifikationen hergestellt wer- den. | Anhang I der RL 1996/57/EG | EN 153 vom Juli 1995 | Auf den Geräten sowie auf der Ver- packung |
2 | Netzbetriebene Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen im Sinne der Defi- nition des Abschnitts 3.4 der Euro- päischen Norm EN 50294, unabhängig davon, ob diese als Einzelkomponenten oder in Leuchten eingebaut in Verkehr gebracht werden. Ausgenommen sind Vorschaltgeräte, die 1. in Lampen integriert sind, 2. speziell für Leuchten zum Einbau in Möbeln ausgelegt sind und einen nicht austauschbaren Teil der Leuch- te bilden, der nicht getrennt von der Leuchte geprüft werden kann (gemäß Abschnitt 2.1.3 der Europäischen Norm EN 60920), 3. in Form von Einzelkomponenten oder aber in Leuchten eingebaut aus der Gemeinschaft ausgeführt werden sollen. | Anhang III in Verbindung mit Anhang I und II der RL 2000/55/EG Ab 25.11.2005: Anhang IV in Verbindung mit Anhang I und II 2000/55/EG RL der | EN 50294 vom Dezember 1998 | Auf den Geräten sowie auf der Ver- packung. Sind Geräte als Bauteile oder Komponenten in Leuchten ein- gebaut, ist die CE Kennzeichnung auf den Leuchten sowie auf deren Verpackung anzu- bringen. |
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Zitierungen von Anlage 1 EnVHV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 EnVHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnVHV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 EnVHV Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
... gilt für die Arten von Geräten und Bestandteilen von Geräten, die in Anlage 1 aufgeführt sind (nachfolgend Geräte genannt). (2) Inverkehrbringen im Sinne ...
§ 2 EnVHV Energieverbrauchshöchstwerte
... betreffenden Geräte auf der Grundlage der Bestimmungen ergeben, die in Spalte 2 der Anlage 1 jeweils aufgeführt sind. (2) Hersteller von Geräten haben dafür Sorge ...
§ 5 EnVHV CE-Kennzeichnung
... Buchstaben CE nach Anlage 2. Die Kennzeichnung ist nach Maßgabe von Spalte 4 der Anlage 1 gut lesbar und dauerhaft anzubringen. (2) Es dürfen keine Kennzeichnungen ... (3) Sind Geräte, deren Verpackung oder sonstige in Spalte 4 der Anlage 1 genannte Gegenstände mit der CE-Kennzeichnung versehen, so wird bis zum Beweis des Gegenteils ...
§ 6 EnVHV Befugnisse der zuständigen Behörden (vom 08.11.2006)
... Behörde fest, dass die CE-Kennzeichnung an Geräten oder sonstigen in Spalte 4 der Anlage 1 genannten Gegenständen nicht angebracht worden ist, so trifft sie die notwendigen ...
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