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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.05.2012 aufgehoben

Anlage 1 - Energieverbrauchshöchstwerteverordnung (EnVHV)

Artikel 1 V. v. 06.12.2002 BGBl. I S. 4517; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1070
Geltung ab 18.12.2002; FNA: 754-17-1 Energieversorgung
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Anlage 1


Anlage 1 wird in 4 Vorschriften zitiert

Die Bestimmungen dieser Anlage dienen der Umsetzung folgender Richtlinien:

1.
Richtlinie 96/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. September 1996 über Anforderungen im Hinblick auf die Energieeffizienz von elektrischen Haushaltskühl- und -gefriergeräten und entsprechenden Kombinationen (ABl. EG Nr. L 236 S. 36), nachfolgend RL 1996/57/EG;

2.
Richtlinie 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Energieeffizienzanforderungen an Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen (ABl. EG Nr. L 279 S. 33), nachfolgend RL 2000/55/EG.

Spalte1234
ZeileGeräteart Berechnung
des maximal zulässi-
gen Energie-
verbrauchs nach
Europäische
Messnormen
Anbringung der
CE-Kennzeichnung
1Neue netzbetriebene Haushaltskühl-,
-tiefkühl- und -gefriergeräte sowie deren
Kombinationen.
Ausgenommen sind Kühlgeräte, die
1. auch mit anderen Energiequellen, ins-
besondere Batterien, betrieben wer-
den können,
2. nach dem Absorptionsprinzip arbei-
ten,
3. für eine gewerbliche Nutzung
bestimmt sind oder nach beson-
deren Spezifikationen hergestellt wer-
den.
Anhang I
der RL 1996/57/EG
EN 153
vom Juli 1995
Auf den Geräten
sowie auf der Ver-
packung
2Netzbetriebene Vorschaltgeräte für
Leuchtstofflampen im Sinne der Defi-
nition des Abschnitts 3.4 der Euro-
päischen Norm EN 50294, unabhängig
davon, ob diese als Einzelkomponenten
oder in Leuchten eingebaut in Verkehr
gebracht werden.
Ausgenommen sind Vorschaltgeräte, die
1. in Lampen integriert sind,
2. speziell für Leuchten zum Einbau in
Möbeln ausgelegt sind und einen
nicht austauschbaren Teil der Leuch-
te bilden, der nicht getrennt von der
Leuchte geprüft werden kann (gemäß
Abschnitt 2.1.3 der Europäischen
Norm EN 60920),
3. in Form von Einzelkomponenten
oder aber in Leuchten eingebaut aus
der Gemeinschaft ausgeführt werden
sollen.
Anhang III
in Verbindung mit
Anhang I und II
der RL 2000/55/EG

Ab 25.11.2005:
Anhang IV
in Verbindung mit
Anhang I und II
2000/55/EG RL der
EN 50294 vom
Dezember 1998
Auf den Geräten
sowie auf der Ver-
packung. Sind
Geräte als Bauteile
oder Komponenten
in Leuchten ein-
gebaut, ist die
CE Kennzeichnung
auf den Leuchten
sowie auf deren
Verpackung anzu-
bringen.


 
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Zitierungen von Anlage 1 EnVHV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 EnVHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnVHV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 EnVHV Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
... gilt für die Arten von Geräten und Bestandteilen von Geräten, die in Anlage 1 aufgeführt sind (nachfolgend Geräte genannt). (2) Inverkehrbringen im Sinne ...
§ 2 EnVHV Energieverbrauchshöchstwerte
... betreffenden Geräte auf der Grundlage der Bestimmungen ergeben, die in Spalte 2 der Anlage 1 jeweils aufgeführt sind. (2) Hersteller von Geräten haben dafür Sorge ...
§ 5 EnVHV CE-Kennzeichnung
... Buchstaben CE nach Anlage 2. Die Kennzeichnung ist nach Maßgabe von Spalte 4 der Anlage 1 gut lesbar und dauerhaft anzubringen. (2) Es dürfen keine Kennzeichnungen ... (3) Sind Geräte, deren Verpackung oder sonstige in Spalte 4 der Anlage 1 genannte Gegenstände mit der CE-Kennzeichnung versehen, so wird bis zum Beweis des Gegenteils ...
§ 6 EnVHV Befugnisse der zuständigen Behörden (vom 08.11.2006)
... Behörde fest, dass die CE-Kennzeichnung an Geräten oder sonstigen in Spalte 4 der Anlage 1 genannten Gegenständen nicht angebracht worden ist, so trifft sie die notwendigen ...