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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.05.2012 aufgehoben
Anlage 2 - Energieverbrauchshöchstwerteverordnung (EnVHV)
Artikel 1 V. v. 06.12.2002 BGBl. I S. 4517; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1070
Geltung ab 18.12.2002; FNA: 754-17-1 Energieversorgung
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Geltung ab 18.12.2002; FNA: 754-17-1 Energieversorgung
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Anlage 2
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben "CE" mit folgendem Schriftbild:
Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden.
Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm.
Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden.
Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm.
Zitierungen von Anlage 2 EnVHV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 EnVHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnVHV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 EnVHV CE-Kennzeichnung
... dieser Verordnung erfüllt. Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben CE nach Anlage 2. Die Kennzeichnung ist nach Maßgabe von Spalte 4 der Anlage 1 gut lesbar und dauerhaft ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/535/a6656.htm