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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 08.06.2016 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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§ 2 - Sonderurlaubsverordnung (SUrlV)
neugefasst durch B. v. 11.11.2004 BGBl. I S. 2836; aufgehoben durch § 27 V. v. 01.06.2016 BGBl. I S. 1284
Geltung ab 01.12.1980; FNA: 2030-2-11 Beamte
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Geltung ab 01.12.1980; FNA: 2030-2-11 Beamte
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§ 2 (weggefallen)
§ 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Zitierungen von § 2 SUrlV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 SUrlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SUrlV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 SUrlV Urlaub in anderen Fällen
... übertragen. (2) Dient Urlaub, der für einen in den §§ 1 bis 12 nicht genannten Zweck gewährt wird, auch dienstlichen Zwecken, kann die Besoldung bis ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5357/a73709.htm