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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 08.06.2016 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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§ 5 - Sonderurlaubsverordnung (SUrlV)
neugefasst durch B. v. 11.11.2004 BGBl. I S. 2836; aufgehoben durch § 27 V. v. 01.06.2016 BGBl. I S. 1284
Geltung ab 01.12.1980; FNA: 2030-2-11 Beamte
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Geltung ab 01.12.1980; FNA: 2030-2-11 Beamte
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§ 5 Urlaub für Zwecke der militärischen und zivilen Verteidigung und entsprechender Einrichtungen
§ 5 wird in 5 Vorschriften zitiert
1Für die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen im Sinne des § 81 Abs. 2 des Soldatengesetzes und die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen von Organisationen der zivilen Verteidigung sowie im Falle des Einsatzes durch eine dieser Organisationen soll Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung gewährt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. 2Das Gleiche gilt bei Heranziehung zum Feuerlöschdienst, bei Heranziehung zum Wasserwehr- oder Deichdienst einschließlich der von den örtlichen Wehrleitungen angeordneten Übungen sowie bei Heranziehung zum Bergwachtdienst oder zum Seenotrettungsdienst zwecks Rettung von Menschenleben und zum freiwilligen Sanitätsdienst bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses. 3Die Dauer des Urlaubs richtet sich nach § 8.
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Zitierungen von § 5 SUrlV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 SUrlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SUrlV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 SUrlV Urlaub für eine Ausbildung als Schwesternhelferin
... entgegenstehen. § 6 Satz 3 und 4 gilt entsprechend. Urlaub nach § 5 darf daneben vor Ablauf eines Jahres nach Urlaubsende nicht gewährt ...
§ 6 SUrlV Urlaub für gewerkschaftliche Zwecke
... bis zu zehn Arbeitstagen im Urlaubsjahr bewilligen; Urlaub in den Fällen der §§ 5 und 7 ist anzurechnen, soweit er fünf Arbeitstage im Urlaubsjahr überschreitet. ...
§ 8 SUrlV Dauer des Urlaubs in den Fällen der §§ 5 und 7 (vom 01.09.2008)
... für Ausbildungsveranstaltungen nach § 5 und Urlaub nach § 7 darf im Einzelfall drei Arbeitstage, in besonders begründeten ...
§ 13 SUrlV Urlaub in anderen Fällen
... übertragen. (2) Dient Urlaub, der für einen in den §§ 1 bis 12 nicht genannten Zweck gewährt wird, auch dienstlichen Zwecken, kann die Besoldung bis ...
Zitat in folgenden Normen
Delegationsanordnung BEV
A. v. 24.08.2005 BGBl. I S. 2515
VII. DelegationsAnO BEV Übertragung von Befugnissen nach anderen Vorschriften
... Werktagen im Urlaubsjahr unter Fortzahlung der Dienstbezüge für die in den §§ 5 bis 7 der Sonderurlaubsverordnung genannten Zwecke zu entscheiden, 3. nach ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5357/a73712.htm