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§ 12 - Grundbuchverfügung (GBV)
neugefasst durch B. v. 24.01.1995 BGBl. I S. 114; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
Geltung ab 01.04.1936; FNA: 315-11-8 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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Geltung ab 01.04.1936; FNA: 315-11-8 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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§ 12
§ 12 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) Eine Vormerkung wird eingetragen:
- a)
- wenn die Vormerkung den Anspruch auf Übertragung des Eigentums sichert, in den Spalten 1 bis 3 der zweiten Abteilung;
- b)
- wenn die Vormerkung den Anspruch auf Einräumung eines anderen Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht sichert, in der für die endgültige Eintragung bestimmten Abteilung und Spalte;
- c)
- in allen übrigen Fällen in der für Veränderungen bestimmten Spalte der Abteilung, in welcher das von der Vormerkung betroffene Recht eingetragen ist.
(2) Diese Vorschriften sind bei der Eintragung eines Widerspruchs entsprechend anzuwenden.
Zitierungen von § 12 GBV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 GBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GBV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 19 GBV
... In den Fällen des § 12 Abs. 1 Buchstabe b und c ist bei Eintragung der Vormerkung die rechte Hälfte der Spalte ...
§ 91 GBV Behandlung von Verweisungen, Löschungen
... gehen auch dann den allgemeinen Regelungen vor, wenn auf die §§ 1 bis 53 in den §§ 61 bis 89 verwiesen wird. Soweit nach den in Satz 1 genannten ...
§ 104 GBV (vom 01.10.2009)
... Grundbuchblätter nur unter Verwendung des hier vorgeschriebenen Vordrucks (§§ 4 bis 12 , 22) anzulegen, soweit nicht für eine Übergangszeit die Weiterverwendung des alten ...
Zitat in folgenden Normen
Grundbuchordnung
neugefasst durch B. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1114; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
§ 12d GBO Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679 (vom 26.11.2019)
... Grundstücks oder dem Inhaber eines grundstücksgleichen Rechts innerhalb der von § 12 Absatz 4 Satz 2 bis 4 und der Grundbuchverf&u uml;gung gesetzten Grenzen. (2) Hinsichtlich der im Grundbuch enthaltenen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
Artikel 15 StV-DSAnpUG-EU Änderung der Grundbuchordnung
... Grundstücks oder dem Inhaber eines grundstücksgleichen Rechts innerhalb der von § 12 Absatz 4 Satz 2 bis 4 und der Grundbuchverf&u uml;gung gesetzten Grenzen. (2) Hinsichtlich der im Grundbuch enthaltenen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/537/a6684.htm