Tools:
Update via:
Anlage 1 - Grundbuchverfügung (GBV)
neugefasst durch B. v. 24.01.1995 BGBl. I S. 114; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
Geltung ab 01.04.1936; FNA: 315-11-8 Freiwillige Gerichtsbarkeit
|
Geltung ab 01.04.1936; FNA: 315-11-8 Freiwillige Gerichtsbarkeit
|
Anlage 1 (zu § 22) (Grundbuchblatt)
Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
(Anlageband zum BGBl. I 1995 Nr. 6, S. 5 - 15)
Anzeige
Zitierungen von Anlage 1 GBV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 GBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GBV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 22 GBV
... nähere Einrichtung und die Ausfüllung des Grundbuchblatts ergibt sich aus dem in Anlage 1 beigefügten Muster. Die darin befindlichen Probeeintragungen sind als Beispiele nicht Teil ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/537/a6788.htm