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Anlage 10a
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Anlage 10a - Grundbuchverfügung (GBV)
neugefasst durch B. v. 24.01.1995
BGBl. I S. 114
; zuletzt geändert durch
Artikel 17
G. v. 19.12.2022
BGBl. I S. 2606
Geltung ab 01.04.1936; FNA: 315-11-8
Freiwillige Gerichtsbarkeit
19 weitere Fassungen
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wird in 41 Vorschriften zitiert
Abschnitt XVI Übergangs- und Schlußvorschriften
Anlage 9
←
→
Anlage 10b
Anlage 10a (zu §
69
Abs. 4) (In Papierform geführtes Grundbuch)
Anlage 10a wird in
1 Vorschrift zitiert
(Anlageband zum BGBl. I 1995, Nr. 6, S. 54 - 62)
Anlage 9
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Anlage 10b
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Zitierungen von
Anlage 10a GBV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 10a GBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GBV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 69 GBV Anlegung des maschinell geführten Grundbuchs durch Neufassung
(vom 09.10.2013)
... die Durchführung der Neufassung im einzelnen ergibt sich aus den in den Anlagen
10a
und 10b beigefügten Mustern. Die darin enthaltenen Probeeintragungen sind als ...
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