Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 69 GBV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 69 GBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GBV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 67 GBV Festlegung der Anlegungsverfahren
... maschinell geführte Grundbuch durch Umschreibung nach § 68, durch Neufassung nach § 69 oder durch Umstellung nach § 70 anlegt. Die Landesregierungen oder die von diesen ...
§ 71 GBV Freigabe des maschinell geführten Grundbuchs
... nach den §§ 68 bis 70 angelegte maschinell geführte Grundbuch tritt mit seiner Freigabe an die Stelle des ... Der Freigabevermerk lautet: 1. in den Fällen der §§ 69 und 70: Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgestellt/neu gefaßt ... Abschreibevermerk einzutragen: 1. in den Fällen der §§ 69 und 70: Zur Fortführung auf EDV umgestellt/neu gefaßt und geschlossen ...
§ 71a GBV Anlegung des Datenbankgrundbuchs (vom 09.10.2013)
... Anlegung des Datenbankgrundbuchs erfolgt durch Neufassung. Die §§ 69 und 71 gelten sinngemäß, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.  ... bestimmt ist. (2) Bei der Anlegung des Datenbankgrundbuchs gilt § 69 Absatz 2 Satz 2 mit folgenden Maßgaben: 1. Text und Form der Eintragungen sind an ... es sei denn, der Vermerk wird ausdrücklich beantragt. (3) Die §§ 29 und 69 Absatz 4 sind nicht anzuwenden. (4) Der Freigabevermerk lautet wie folgt: ...
§ 72 GBV Umschreibung, Neufassung und Schließung des maschinell geführten Grundbuchs (vom 09.10.2013)
... nichts Abweichendes bestimmt ist. Anstelle von § 39 ist bei der Neufassung § 69 Absatz 2 Satz 5 und 6 anzuwenden. (2) Der Inhalt der geschlossenen maschinell ...
§ 91 GBV Behandlung von Verweisungen, Löschungen
... auch dann den allgemeinen Regelungen vor, wenn auf die §§ 1 bis 53 in den §§ 61 bis 89 verwiesen wird. Soweit nach den in Satz 1 genannten Vorschriften Unterstreichungen, ...
Anlage 10a GBV (zu § 69 Abs. 4) (In Papierform geführtes Grundbuch)
Anlage 10b GBV (zu § 69 Abs. 4) (Maschinell geführtes Grundbuchblatt)
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung (SchRegDV)
neugefasst durch B. v. 30.11.1994 BGBl. I S. 3631, 1995 I S. 249; zuletzt geändert durch Artikel 43 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 59 SchRegDV
... zulässig. Für die Neufassung gelten § 13 Abs. 1 und 2 und ergänzend § 69 der Grundbuchverfügung sinngemäß. Das neugefaßte Blatt erhält keine ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG)
G. v. 01.10.2013 BGBl. I S. 3719; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591
Artikel 2 DaBaGG Änderung der Grundbuchverfügung
... der Angabe „§ 39" die Angabe „Abs. 3" gestrichen. 21. § 69 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 4 wird nach der Angabe „§ ... (1) Die Anlegung des Datenbankgrundbuchs erfolgt durch Neufassung. Die §§ 69 und 71 gelten sinngemäß, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.  ... Abweichendes bestimmt ist. (2) Bei der Anlegung des Datenbankgrundbuchs gilt § 69 Absatz 2 Satz 2 mit folgenden Maßgaben: 1. Text und Form der Eintragungen sind ... es sei denn, der Vermerk wird ausdrücklich beantragt. (3) Die §§ 29 und 69 Absatz 4 sind nicht anzuwenden. (4) Der Freigabevermerk lautet wie folgt: ... Abschnitt nichts Abweichendes bestimmt ist. Anstelle von § 39 ist bei der Neufassung § 69 Absatz 2 Satz 5 und 6 anzuwenden." b) Folgender Absatz 3 wird angefügt: ...