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Zitierungen von § 92 GBV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 92 GBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GBV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 100 GBV Wiederherstellung des Grundakteninhalts (vom 01.10.2009)
... wiedergegeben werden, so ist er wiederherzustellen. Für die Wiederherstellung gilt § 92 Absatz 1 Satz 2 und 3 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)
G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 2 ERVGBG Änderung der Grundbuchverfügung
... werden sie gelöscht." 6. § 85 wird aufgehoben. 7. In § 92 Absatz 2 Satz 1 werden die Angabe „§ 141" durch die Angabe „§ 148" ... wiedergegeben werden, so ist er wiederherzustellen. Für die Wiederherstellung gilt § 92 Absatz 1 Satz 2 und 3 entsprechend. § 101 Ausführungsvorschriften ...
Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG)
G. v. 01.10.2013 BGBl. I S. 3719; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591
Artikel 2 DaBaGG Änderung der Grundbuchverfügung
... „Maschinell hergestellt und ohne Unterschrift gültig"." 33. § 92 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „(§ 62 ... durch die Wörter „der jeweils geltenden" ersetzt. 34. Nach § 92 wird folgender § 92a eingefügt: „§ 92a ...
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