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Zitierungen von § 102 GBV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 102 GBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GBV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)
G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 2 ERVGBG Änderung der Grundbuchverfügung
... die elektronischen Grundakten, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. § 95 Allgemeine technische und organisatorische Maßgaben Für die Bestimmung des ... 10. Der bisherige Abschnitt XV wird Abschnitt XVI. 11. Der bisherige § 95 wird § 102. 12. Der bisherige § 96 wird § 103 und die Absatzbezeichnung ...
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