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Zitierungen von § 114 GBV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 114 GBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GBV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)
G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 2 ERVGBG Änderung der Grundbuchverfügung
... 15. Der bisherige § 99 wird § 106. 16. Der bisherige § 100 wird § 107 und Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Angabe ... 22. Der bisherige § 106 wird aufgehoben. 23. Der bisherige § 107 wird § 114. 24. In der Anlage 2a wird der Einlegebogen 2R der Dritten Abteilung ...
Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG)
G. v. 01.10.2013 BGBl. I S. 3719; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591
Artikel 2 DaBaGG Änderung der Grundbuchverfügung
... betreffenden Akteninhalte in elektronischer Form zu übermitteln." 38. § 114 wird wie folgt gefasst: „§ 114 Die §§ 6, 9, 13, 15 ... 38. § 114 wird wie folgt gefasst: „§ 114 Die §§ 6, 9, 13, 15 und 17 in der seit dem 9. Oktober 2013 geltenden Fassung ...
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