Tools:
Update via:
Änderung § 89b SVG vom 01.01.2008
Ähnliche Seiten: Änderungshistorie des SVGHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Änderung verpasst?
§ 89b SVG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2008 geltenden Fassung | § 89b SVG n.F. (neue Fassung) in der am 09.08.2019 geltenden Fassung durch Artikel 18 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147 |
---|---|
(Text alte Fassung) § 89b | (Text neue Fassung)§ 89b Anpassung der Versorgungsbezüge |
Auf die Versorgungsbezüge der Berufssoldaten, der Soldaten auf Zeit und ihrer Hinterbliebenen sind die §§ 70 bis 73 des Beamtenversorgungsgesetzes mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass an die Stelle des § 2 Nr. 2 der Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung § 2 Nr. 1 der Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung tritt. | Auf die Versorgungsbezüge der Berufssoldaten, der Soldaten auf Zeit und ihrer Hinterbliebenen sind die §§ 70 und 71 des Beamtenversorgungsgesetzes entsprechend anzuwenden. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/538/al0-13449.htm