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Änderung § 89b SVG vom 01.01.2010
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 89b SVG, alle Änderungen durch Artikel 17 BwEinsatzBerStG am 1. Januar 2010 und Änderungshistorie des SVGHervorhebungen: alter Text, neuer Text
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§ 89b SVG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2010 geltenden Fassung | § 89b SVG n.F. (neue Fassung) in der am 09.08.2019 geltenden Fassung durch Artikel 18 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147 |
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(Text alte Fassung) § 89b | (Text neue Fassung)§ 89b Anpassung der Versorgungsbezüge |
Auf die Versorgungsbezüge der Berufssoldaten, der Soldaten auf Zeit und ihrer Hinterbliebenen sind die §§ 70 bis 72 des Beamtenversorgungsgesetzes entsprechend anzuwenden. | Auf die Versorgungsbezüge der Berufssoldaten, der Soldaten auf Zeit und ihrer Hinterbliebenen sind die §§ 70 und 71 des Beamtenversorgungsgesetzes entsprechend anzuwenden. |
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