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Änderung § 94c SVG vom 12.02.2009
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 94c SVG, alle Änderungen durch Artikel 5 DNeuG am 12. Februar 2009 und Änderungshistorie des SVGHervorhebungen: alter Text, neuer Text
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§ 94c SVG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 12.02.2009 geltenden Fassung | § 94c SVG n.F. (neue Fassung) in der am 12.02.2009 geltenden Fassung durch Artikel 5 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160 |
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(Textabschnitt unverändert) § 94c | |
(Text alte Fassung) Ist ein Soldat im Ruhestand nach § 50 Abs. 2 des Soldatengesetzes in Verbindung mit § 39 des Bundesbeamtengesetzes oder nach § 51 des Soldatengesetzes erneut in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten berufen worden, bleibt der am Tag vor der erneuten Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten vor Anwendung von Ruhens-, Kürzungs- und Anrechnungsvorschriften zustehende Betrag des Ruhegehaltes gewahrt. Tritt der Berufssoldat erneut in den Ruhestand, wird die ruhegehaltfähige Dienstzeit und das Ruhegehalt nach dem im Zeitpunkt der Zurruhesetzung geltenden Recht berechnet. Bei der Anwendung des § 94b Abs. 1 und 2 gilt die Zeit des Ruhestandes nicht als Unterbrechung des Dienstverhältnisses; die Zeit im Ruhestand ist nicht ruhegehaltfähig. Das höhere Ruhegehalt wird gezahlt. | (Text neue Fassung) 1 Ist ein Soldat im Ruhestand nach § 50 Abs. 2 des Soldatengesetzes in Verbindung mit § 57 des Bundesbeamtengesetzes oder nach § 51 des Soldatengesetzes erneut in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten berufen worden, bleibt der am Tag vor der erneuten Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten vor Anwendung von Ruhens-, Kürzungs- und Anrechnungsvorschriften zustehende Betrag des Ruhegehaltes gewahrt. 2 Tritt der Berufssoldat erneut in den Ruhestand, wird die ruhegehaltfähige Dienstzeit und das Ruhegehalt nach dem im Zeitpunkt der Zurruhesetzung geltenden Recht berechnet. 3 Bei der Anwendung des § 94b Abs. 1 und 2 gilt die Zeit des Ruhestandes nicht als Unterbrechung des Dienstverhältnisses; die Zeit im Ruhestand ist nicht ruhegehaltfähig. 4 Das höhere Ruhegehalt wird gezahlt. |
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