Änderung § 107 SVG vom 01.01.2020

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 107 SVG, alle Änderungen durch Artikel 13 BesStMG am 1. Januar 2020 und Änderungshistorie des SVG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 107 SVG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2020 geltenden Fassung
§ 107 SVG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 13 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 107 (neu)


(Text neue Fassung)

§ 107 Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes


vorherige Änderung

 


(nicht belegt)

 (keine frühere Fassung vorhanden)



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