Zitierungen von § 106 SVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 106 SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 18 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften § 106 Übergangsregelungen aus Anlass des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes sowie des ... 10 in der vor dem 26. Juli 2012 geltenden Fassung nicht unterschreiten." 38. § 106 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Folgender ...

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 2 SVReformG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
...  28. § 68 wird aufgehoben. 29. In der Überschrift zu Teil 4 und in § 106 Absatz 2 wird jeweils das Wort „ehemalige" durch das Wort „frühere" ersetzt. ...

Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230
Artikel 10 BeamtRÄndG 2021 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... von Versorgungsbezügen mit Versorgungsabfindungen". b) Nach der Angabe zu § 106 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 106a Sonderregelungen zur ... gestrichen. 13. Nach § 106 wird folgender § 106a eingefügt: „§ 106a Sonderregelungen zur ...

GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2387; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2394
Artikel 11 GKV-VEG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung § 106 ". 2. Nach § 11a wird folgender § 11b eingefügt:  ... zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung § 106 Auf die am 31. Dezember 2018 vorhandenen Empfängerinnen und Empfänger von ...


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