Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 11 SVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 SVG Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Soldaten auf Zeit (vom 01.10.2021)
... Sind bei einer Entlassung auf eigenen Antrag Übergangsgebührnisse nach § 11 Abs. 5 bewilligt worden, kann die Förderung der schulischen oder beruflichen Bildung bis zur Dauer ... Dienst gewährt werden. Der Freistellungszeitraum verkürzt nach § 11 Absatz 2 Satz 3 den Bezugszeitraum der Übergangsgebührnisse. Satz 2 gilt nicht für ...
§ 11 SVG Übergangsgebührnisse (vom 01.01.2024)
... mit einer Gesamtdienstzeit von mindestens 20 Jahren werden Übergangsgebührnisse nach § 11 Absatz 3 gewährt. (5) Übergangsgebührnisse können den Soldaten auf Zeit, die ...
§ 11a SVG Ausgleichsbezüge (vom 01.10.2021)
... ein früherer Soldat auf Zeit, der einen Anspruch auf Ausgleichsbezüge hat, ist § 11 Absatz 6 Satz 4 und 5 mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass den anspruchsberechtigten Hinterbliebenen vom ...
§ 11b SVG Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen (vom 01.01.2023)
... zahlen hat. (3) Absatz 2 gilt auch für einen Zeitraum, für den nach § 11 Absatz 7 Satz 1 Übergangsgebührnisse nicht zustehen. Bei der Bemessung des Zuschusses ist in ...
§ 12 SVG Übergangsbeihilfe (vom 09.08.2019)
... des Ausscheidens aus dem Dienst; die Übergangsbeihilfe wird in einer Summe gezahlt. § 11 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Die Übergangsbeihilfe beträgt für ... 20 und mehr Jahren das 12fache der Dienstbezüge des letzten Monats. § 11 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 gilt entsprechend. (3) Für Inhaber eines ... nach Rückgabe des Eingliederungsscheins Versorgung nach den §§ 5 und 11 sowie Übergangsbeihilfe nach Absatz 2 oder, sofern er nach § 9 Abs. 3 Satz 2 die ... ist nicht zulässig. (6) Sind Übergangsgebührnisse nach § 11 Abs. 5 ganz oder zum Teil bewilligt, so wird die Übergangsbeihilfe in dem entsprechenden Umfang ... Übergangsbeihilfe in dem entsprechenden Umfang gewährt. (7) Die in § 11 Absatz 6 Satz 4 genannten Hinterbliebenen eines Soldaten auf Zeit, der nach einer Wehrdienstzeit von mehr als ...
§ 13a SVG Berücksichtigung früherer Dienstverhältnisse (vom 01.10.2021)
... seine Ansprüche auf Berufsförderung und Dienstzeitversorgung nach den §§ 5, 11 und 12 nach der Gesamtdienstzeit. Entlassungsgeld, das dem Soldaten auf Grund des ... nach Beendigung des früheren Dienstverhältnisses Übergangsgebührnisse nach § 11 nicht zugestanden haben oder das letzte Dienstverhältnis nach einer ununterbrochenen ...
§ 13b SVG Berufsförderung und Dienstzeitversorgung nach Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung (vom 01.10.2021)
... ohne Wehrsold beurlaubt worden sind, sind die nach den §§ 5, 11 und 47 Abs. 1 Satz 2 zustehenden Versorgungsleistungen in ihrer Bezugsdauer, die nach § 12 ... 40 Absatz 4 Satz 1 des Soldatengesetzes werden bei der Berechnung der nach den §§ 5, 11 , 12 und 47 Absatz 1 Satz 2 zustehenden Versorgungsbezüge nicht berücksichtigt.  ... Bei Teilzeitbeschäftigung von Soldaten auf Zeit sind die nach den §§ 5, 11 und 47 Abs. 1 Satz 2 zustehenden Versorgungsleistungen in ihrer Bezugsdauer und die nach § 12 ...
§ 13c SVG Berücksichtigung von Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung bei Dienstzeiten (vom 01.10.2021)
... b nicht in die Verpflichtungszeit, 4. des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und des § 11 Abs. 5 nicht in die Mindestdienstzeit und 5. des § 13a Absatz 1 Satz 3 nicht in die ...
§ 13e SVG Unterhaltsbeitrag für Soldaten auf Zeit (vom 01.01.2023)
... Jahre festgesetzt wurde, kann nach Beendigung der Zahlung der Übergangsgebührnisse nach § 11 ein Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe von 75 Prozent der Mindestversorgung eines Soldaten im ...
§ 44 SVG Bezüge bei Verschollenheit (vom 09.08.2019)
... 1 bestimmten Zeitpunkt folgt, erhalten die Personen, die im Falle des Todes des Verschollenen nach § 11 Absatz 6 Satz 4 oder Satz 5 oder nach § 11a Abs. 2 Übergangsgebührnisse, nach § 12 Abs. 7 eine ...
§ 45 SVG Anwendungsbereich (vom 09.08.2019)
...  Satz 1 Nummer 3 gilt auch bei Weiterzahlung an die Hinterbliebenen ( § 11 Absatz 6 Satz 4 und 5 , § 11a Absatz 2), außer für die Anwendung des § 53. (2) ...
§ 47 SVG Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag (vom 01.01.2020)
... Auf den Familienzuschlag ( § 11 Abs. 3 Satz 2 und § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) sind die für Soldaten geltenden Vorschriften des ...
§ 59 SVG Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene (vom 23.12.2023)
... (4) Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 und die Absätze 2 und 3 gelten nicht in den Fällen des § 11 Absatz 6 Satz 4 und des § 11a Abs. ...
§ 60 SVG Anzeigepflicht (vom 01.01.2023)
...  1. die Verlegung des Wohnsitzes, 2. den Bezug von Versorgungskrankengeld ( § 11 Absatz 7 ) und den Bezug und jede Änderung von Einkünften nach § 11 Absatz 3 Satz 4, § ... (§ 11 Absatz 7) und den Bezug und jede Änderung von Einkünften nach § 11 Absatz 3 Satz 4 , § 11a Absatz 1 Satz 2, den §§ 22 und 26 Absatz 8, den §§ 37, 43, 53 bis ...
§ 86a SVG Arbeitslosenbeihilfe (vom 01.10.2021)
... Zeit eines Aufschubs oder einer Unterbrechung der Zahlung der Übergangsgebührnisse nach § 11 Absatz 6 Satz 2 . (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn ein Soldat auf Zeit ohne Anspruch auf Versorgung mit ...
§ 86b SVG Überbrückungsgeld (vom 23.12.2023)
... bis zum Ende des Monats zu zahlen, in dem der Anspruch auf Übergangsgebührnisse nach § 11 bei regulärem Ablauf der Zeit, für die er in das Dienstverhältnis berufen war, ...
§ 89a SVG Dienstbezüge (vom 09.08.2019)
... im Sinne der §§ 11 und 12 sind die Dienstbezüge nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes ... auch Amtszulagen. Für die Berechnung der Übergangsgebührnisse nach § 11 und der Ausgleichsbezüge nach § 11a sind die Dienstbezüge mit dem Faktor 0,9901 zu ...
§ 95 SVG Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle (vom 09.08.2019)
... Versorgungsempfänger, die am 28. Februar 1997 einen Erhöhungsbetrag nach § 11 Abs. 2 Satz 6 oder § 26 Abs. 5 in der jeweils an diesem Tag geltenden Fassung bezogen haben, erhalten ...
§ 98 SVG Übergangsregelungen aus Anlass des Berufsförderungsfortentwicklungsgesetzes (vom 09.08.2019)
... begonnen wurden. Die Verminderung der Übergangsgebührnisse nach § 11 Abs. 3 Satz 4 wird erst dann vorgenommen, wenn die Tätigkeit, aus der das Erwerbseinkommen erzielt wird, ...
§ 100 SVG Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (vom 01.01.2020)
...  (3) Für die Empfänger von Übergangsgebührnissen nach § 11 oder Ausgleichsbezügen nach § 11a gilt Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a entsprechend. ...
§ 102 SVG Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes (vom 09.08.2019)
... bestand. Der Bemessungssatz der Übergangsgebührnisse vermindert sich nach § 11 Absatz 3 Satz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes in der bis zum 25. Juli 2012 geltenden Fassung, solange auf Grund einer Maßnahme der ... 3a Absatz 3, § 5 Absatz 5, 8 und 11, § 6 Absatz 1 und 2, die §§ 7, 7a und 11 Absatz 4 und 6 , die §§ 11a und 12 Absatz 7 sowie die §§ 13a, 13e, 21, 44, 45, 59, 89a und 101 ...
§ 106a SVG Sonderregelungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie (vom 24.11.2021)
... des jeweils zustehenden Unterschiedsbetrages nach § 47 Absatz 1. (3) § 11 Absatz 6 Satz 2 zweiter Halbsatz gilt bis zum 31. Dezember 2022 nicht für Beschäftigungen nach § 53 Absatz 6 Satz 1, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Haushaltsstrukturgesetz (HStruktG)
G. v. 18.12.1975 BGBl. I S. 3091; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 81 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160
Artikel 10 HStruktG Soldatenversorgungsgesetz
... bestimmt und deren Dienstverhältnis vor dem 1. Januar 1976 geendet hat, gilt § 11 Abs. 2 Nr. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes in der vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden ...

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Artikel 4 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3958; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 126 SVG Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes
... bestand. Der Bemessungssatz der Übergangsgebührnisse vermindert sich nach § 11 Absatz 3 Satz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes in der bis zum 25. Juli 2012 geltenden Fassung, solange auf Grund einer Maßnahme der ...

Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz (SKPersStruktAnpG)
Artikel 1 G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 10 SKPersStruktAnpG Berufsförderung und Dienstzeitversorgung bei Verkürzung der Dienstzeit
... aus den §§ 5, 11 und 12 des Soldatenversorgungsgesetzes sich ergebenden Ansprüche der Soldatinnen auf Zeit und ...

Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag
Anhang zu Artikel 1 G. v. 05.09.2010 BGBl. I S. 1288, 1290, 1404
§ 14 VersStaatsV Entsprechende Anwendung auf § 92b SVG
... Regelungen der §§ 9 bis 13 gelten entsprechend für § 92b ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 19 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... sowie Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen". 2. § 11 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ...
Artikel 20 8. SGB IV-ÄndG Weitere Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... gefasst: „(3) Absatz 2 gilt auch für einen Zeitraum, für den nach § 11 Absatz 7 Satz 1 Übergangsgebührnisse nicht zustehen. Bei der Bemessung des Zuschusses ist in diesem ...

Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Artikel 10 BwAttraktStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes § 103". 2. § 11 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 Satz 5 wird wie ... bisherige Recht. Der Bemessungssatz der Übergangsgebührnisse vermindert sich nach § 11 Absatz 3 Satz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes in der bis zum 25. Juli 2012 geltenden Fassung, ... 31. Dezember 2017 umgewandelt wird. § 5 Absatz 8, § 6 Absatz 2, die §§ 7 und 11 Absatz 6, die §§ 11a und 12 Absatz 7 sowie die §§ 13e, 21, 44, 45, 59, 89a und ...

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 18 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
...  Unterabschnitt 3 Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit § 11 Übergangsgebührnisse § 11a Ausgleichsbezüge § 11b ... Erfüllung der dienstlichen Belange erheblich gefährdet wäre." 9. § 11 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ... mit einer Gesamtdienstzeit von mindestens 20 Jahren werden Übergangsgebührnisse nach § 11 Absatz 3 gewährt." d) Absatz 6 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die ... 46 Absatz 4 Satz 1 des Soldatengesetzes werden bei der Berechnung der nach den §§ 5, 11 , 12 und 47 Absatz 1 Satz 2 zustehenden Versorgungsbezüge nicht berücksichtigt." ... 1. die Verlegung des Wohnsitzes, 2. den Bezug von Versorgungskrankengeld ( § 11 Absatz 7 ) und den Bezug und jede Änderung von Einkünften nach § 11 Absatz 3 Satz 4, § ... (§ 11 Absatz 7) und den Bezug und jede Änderung von Einkünften nach § 11 Absatz 3 Satz 4 , § 11a Absatz 1 Satz 2, den §§ 22 und 26 Absatz 8, den §§ 26a, 37, 43, 53 ... 3a Absatz 3, § 5 Absatz 5, 8 und 11, § 6 Absatz 1 und 2, die §§ 7, 7a und 11 Absatz 4 und 6 , die §§ 11a und 12 Absatz 7 sowie die §§ 13a, 13e, 21, 44, 45, 59, 89a und 101 ...
Artikel 29 BwEinsatzBerStG Weitere Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... Personen, die als ehemalige Soldaten auf Zeit Übergangsgebührnisse beziehen, die nach § 11 des Soldatenversorgungsgesetzes gewährten Übergangsgebührnisse; liegen weitere Versicherungsverhältnisse vor, ... ehemaligen Soldaten auf Zeit während des Bezugs von Übergangsgebührnissen nach § 11 des Soldatenversorgungsgesetzes , Personen in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des ...

Bundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG)
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583
Artikel 14 BwRefBeglG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... militärischen Dienst gewährt werden. Der Freistellungszeitraum verkürzt nach § 11 Absatz 2 Satz 3 den Bezugszeitraum der Übergangsgebührnisse." j) Absatz ... nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes Leistende" eingefügt. 9. § 11 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:  ... 5" ersetzt. 10. In § 11a Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „§ 11 Absatz 6 Satz 3 und 4" durch die Wörter „§ 11 Absatz 6 Satz 4 und 5" ... die Wörter „§ 11 Absatz 6 Satz 3 und 4" durch die Wörter „§ 11 Absatz 6 Satz 4 und 5" ersetzt. 11. § 12 wird wie folgt geändert: ... festgesetzt wurde, kann nach Beendigung der Zahlung der Übergangsgebührnisse nach § 11 ein Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe von 75 vom Hundert der Mindestversorgung eines Soldaten im ... 15. In § 44 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „§ 11 Absatz 6 Satz 3 oder Satz 4" durch die Wörter „§ 11 Absatz 6 Satz 4 oder Satz ... Wörter „§ 11 Absatz 6 Satz 3 oder Satz 4" durch die Wörter „§ 11 Absatz 6 Satz 4 oder Satz 5" ersetzt. 16. In § 45 Absatz 1 Satz 2 werden die ... das bisherige Recht. (2) § 5 Absatz 8, § 6 Absatz 2, die §§ 7 und 11 Absatz 6, die §§ 11a und 12 Absatz 7 sowie die §§ 21, 44, 45, 59, 89a und 101 ...

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 10 DNeuG Änderung des Soldatengesetzes
...  entsprechend anzuwenden. Dies gilt auch für einen Zeitraum, in dem nach § 11 Abs. 7 des Soldatenversorgungsgesetzes Übergangsgebührnisse nicht zustehen, weil ...

Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz (EinsatzVVerbG)
G. v. 05.12.2011 BGBl. I S. 2458
Artikel 1 EinsatzVVerbG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
...  „3. Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag § 47". 2. § 11 Absatz 6 wird wie folgt geändert: a) Nach Satz 1 wird folgender Satz ... § 11a Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Die Wörter „§ 11 Absatz 6 Satz 2 und 3" werden durch die Wörter „§ 11 Absatz 6 Satz 3 und ... „§ 11 Absatz 6 Satz 2 und 3" werden durch die Wörter „§ 11 Absatz 6 Satz 3 und 4" ersetzt. b) Folgender Satz wird angefügt:  ... 7 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „§ 11 Absatz 6 Satz 2" durch die Wörter „§ 11 Absatz 6 Satz 3" ersetzt. ... werden die Wörter „§ 11 Absatz 6 Satz 2" durch die Wörter „§ 11 Absatz 6 Satz 3" ersetzt. b) Folgender Satz wird angefügt:  ... 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „§ 11 Absatz 6 Satz 2 oder 3" durch die Wörter „§ 11 Absatz 6 Satz 3 oder Satz ... die Wörter „§ 11 Absatz 6 Satz 2 oder 3" durch die Wörter „§ 11 Absatz 6 Satz 3 oder Satz 4" ersetzt. bb) Nach Satz 1 wird folgender Satz ... „Satz 1 Nummer 3 gilt auch bei Weiterzahlung an die Hinterbliebenen (§ 11 Absatz 6 Satz 3 und 4, § 11a Absatz 2), außer für die Anwendung des § ... eingefügt. 12. In § 59 Absatz 4 werden die Wörter „§ 11 Absatz 6 Satz 2" durch die Wörter „§ 11 Absatz 6 Satz 3" ersetzt. ... werden die Wörter „§ 11 Absatz 6 Satz 2" durch die Wörter „§ 11 Absatz 6 Satz 3" ersetzt. 13. § 63 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt ... Aufschubs oder einer Unterbrechung der Zahlung der Übergangsgebührnisse nach § 11 Absatz 6 Satz 2." 19. Dem § 97 Absatz 5 wird folgender Satz angefügt: ...

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 2 SVReformG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... „Absatz 5 und 12" durch die Angabe „Absatz 11" ersetzt. 12. § 11 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „Zeit, ...

Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Artikel 10 VersRücklGuDRÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften § 105". 2. § 11 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt ... 1 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 2 werden die Wörter „§ 11 Absatz 3 Satz 5 und" durch die Wörter „§ 11 Absatz 3 Satz 4, § 11a ... die Wörter „§ 11 Absatz 3 Satz 5 und" durch die Wörter „§ 11 Absatz 3 Satz 4, § 11a Absatz 1 Satz 2," ersetzt. bb) In Nummer 5 werden ...

Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 392
Artikel 4 VerfFEG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... bis zum Ende des Monats zu zahlen, in dem der Anspruch auf Übergangsgebührnisse nach § 11 bei regulärem Ablauf der Zeit, für die er in das Dienstverhältnis berufen war, ...

Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230
Artikel 10 BeamtRÄndG 2021 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... des jeweils zustehenden Unterschiedsbetrages nach § 47 Absatz 1. (3) § 11 Absatz 6 Satz 2 zweiter Halbsatz gilt bis zum 31. Dezember 2021 nicht für Beschäftigungen nach § 53 Absatz 6 Satz 1, ...

Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 462, 1489
Artikel 9 BBeamtGewG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (vom 22.03.2012)
... Freistellungen oder" gestrichen. 2. In § 11 Absatz 4 Satz 2 werden nach dem Wort „Bundes" die Wörter „unter ... „Für die Berechnung der Übergangsgebührnisse nach § 11 und der Ausgleichsbezüge nach § 11a sind die Dienstbezüge mit dem Faktor 0,9951 zu ... „(3) Für die Empfänger von Übergangsgebührnissen nach § 11 oder Ausgleichsbezügen nach § 11a gilt Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a entsprechend. Ist ...

GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2387; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2394
Artikel 11 GKV-VEG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
...  (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für einen Zeitraum, für den nach § 11 Absatz 7 Satz 1 Übergangsgebührnisse nicht zustehen. Bei der Bemessung des Zuschusses ist in diesem ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 11 WehrRÄndG 2008 Soldatenversorgungsgesetz
... Studienziel erreichen." c) In Absatz 11 Satz 2 wird die Angabe „§ 11 Abs. 2 Satz 2" durch die Angabe „§ 11 Abs. 2 Satz 3" ersetzt. 3. In ... Absatz 11 Satz 2 wird die Angabe „§ 11 Abs. 2 Satz 2" durch die Angabe „§ 11 Abs. 2 Satz 3" ersetzt. 3. In § 7 Abs. 3 Satz 1 werden die Wörter ... „an die Fachausbildung" durch das Wort „daran" ersetzt. 5. § 11 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ... Familienzuschlag" gestrichen. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 11 Abs. 5 Satz 2 und 3" durch die Angabe „§ 11 Abs. 6 Satz 2 und 3" ersetzt. ... Absatz 2 wird die Angabe „§ 11 Abs. 5 Satz 2 und 3" durch die Angabe „§ 11 Abs. 6 Satz 2 und 3" ersetzt. 7. § 12 wird wie folgt geändert:  ... § 12 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 6 wird die Angabe „§ 11 Abs. 4" durch die Angabe „§ 11 Abs. 5" ersetzt. b) In Absatz 7 ... a) In Absatz 6 wird die Angabe „§ 11 Abs. 4" durch die Angabe „§ 11 Abs. 5" ersetzt. b) In Absatz 7 Satz 1 wird die Angabe „§ 11 Abs. 5 ... 11 Abs. 5" ersetzt. b) In Absatz 7 Satz 1 wird die Angabe „§ 11 Abs. 5 Satz 2" durch die Angabe „§ 11 Abs. 6 Satz 2" ersetzt. 8. ... Absatz 7 Satz 1 wird die Angabe „§ 11 Abs. 5 Satz 2" durch die Angabe „§ 11 Abs. 6 Satz 2" ersetzt. 8. § 13b Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ... „Bei Teilzeitbeschäftigung von Soldaten auf Zeit sind die nach den §§ 5, 11 und 47 Abs. 1 Satz 2 zustehenden Versorgungsleistungen in ihrer Bezugsdauer und die nach § 12 ... wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 wird die Angabe „§ 11 Abs. 4" durch die Angabe „§ 11 Abs. 5" ersetzt. b) In Absatz 3 ... Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 wird die Angabe „§ 11 Abs. 4" durch die Angabe „§ 11 Abs. 5" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „den §§ 4 ... ersetzt. 12. In § 42 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 11 Abs. 5 Satz 2" durch die Angabe „§ 11 Abs. 6 Satz 2" ersetzt. 13. ... 42 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 11 Abs. 5 Satz 2" durch die Angabe „§ 11 Abs. 6 Satz 2" ersetzt. 13. In § 44 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe ... 6 Satz 2" ersetzt. 13. In § 44 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 11 Abs. 5 Satz 2 oder 3" durch die Angabe „§ 11 Abs. 6 Satz 2 oder 3" ersetzt. ... 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 11 Abs. 5 Satz 2 oder 3" durch die Angabe „§ 11 Abs. 6 Satz 2 oder 3" ersetzt. 14. § 45 Abs. 1 Nr. 3 wird wie folgt ... als Ruhegehalt. Dies gilt auch bei Weiterzahlung an die Hinterbliebenen (§ 11 Abs. 6 Satz 2 und 3, § 11a Abs. 2), außer für die Anwendung des § ... 2 Satz 3" gestrichen. 16. In § 47 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „(§ 11 Abs. 2 Satz 5 und § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)" durch die Angabe „(§ 11 Abs. 3 ... 11 Abs. 2 Satz 5 und § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)" durch die Angabe „(§ 11 Abs. 3 Satz 2 und § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)" ersetzt. 17. § 53 wird wie ... Hinterbliebenen" gestrichen. 18. In § 59 Abs. 4 wird die Angabe „§ 11 Abs. 5 Satz 2" durch die Angabe „§ 11 Abs. 6 Satz 2" ersetzt. 19. ... § 59 Abs. 4 wird die Angabe „§ 11 Abs. 5 Satz 2" durch die Angabe „§ 11 Abs. 6 Satz 2" ersetzt. 19. § 60 wird wie folgt geändert: a) ... wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 werden die Angabe „(§ 11 Abs. 6)" durch die Angabe „(§ 11 Abs. 7)" und die Angabe „§ 11 Abs. ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 8 WehrRÄndG 2011 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie
G. v. 25.05.2020 BGBl. I S. 1063; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 353
Artikel 5 2. BPersVGuaÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
Artikel 7 2. BPersVGuaÄndG Weitere Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

ELENA-Datensatzverordnung (ELENA-DV)
V. v. 22.02.2010 BGBl. I S. 131; aufgehoben durch Artikel 11 G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
§ 2 ELENA-DV Zu meldende Personen

Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenversorgung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (SVZustBMVgV 2002)
V. v. 24.10.2002 BGBl. I S. 4334; aufgehoben durch § 6 V. v. 22.07.2013 BGBl. I S. 2761
Eingangsformel SVZustBMVgV 2002
§ 1 SVZustBMVgV 2002