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Zitierungen von § 24b SVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24b SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 69 SVG Sonderregelungen für volksdeutsche Vertriebene und Umsiedler (vom 09.08.2019)
... Dienst bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Herkunftsland gleich. § 24b findet entsprechende ...
§ 94b SVG Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Berufssoldaten (vom 01.07.2020)
... Ruhegehaltssatz gilt § 97 Abs. 4 entsprechend. (9) Die §§ 24a und 24b sind ...
Zitat in folgenden Normen
Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsanordnung (SVZustAnO)
A. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4628
§ 1 SVZustAnO Übertragung von Aufgaben und Befugnissen auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
... 1. die Feststellung, welche Dienstzeiten nach den §§ 20, 20a, 24a, 24b , 25 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes und den §§ 64 bis 69 des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Artikel 10 VersRücklGuDRÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... ersetzt. bb) In Nummer 5 werden die Wörter „in den Fällen des § 24b sowie der §§ 70 bis 74" gestrichen. b) Nach Absatz 2 wird folgender ...
Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 462, 1489
Artikel 9 BBeamtGewG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (vom 22.03.2012)
... 94b wird folgender Absatz 10 angefügt: „(10) Die §§ 24a und 24b sind anzuwenden." 11a. In der Überschrift vor ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsverordnung (SVZustÜV)
V. v. 22.07.2013 BGBl. I S. 2761; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4625
§ 1 SVZustÜV Übertragung von Zuständigkeiten auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
... 2. die Feststellung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit nach den §§ 20, 24a, 24b , 25 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes und den §§ 64 bis 69 des ...
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