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Zitierungen von § 63b SVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 63b SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 SVG Persönlicher Geltungsbereich (vom 01.10.2021)
... 4, 7, 8 und 41 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1, des § 41 Abs. 2 sowie der §§ 46, 48, 63 bis 63c und 63e bis 63g gilt nicht für Soldaten auf Zeit, die keinen Anspruch auf Besoldung ...
§ 63c SVG Besondere Auslandsverwendung, dem Einsatz vergleichbare Verwendung, Einsatzunfall, Einsatzversorgung (vom 01.01.2020)
... (§§ 42a und 43), 2. den Schadensausgleich in besonderen Fällen ( § 63b ), 3. das Unfallruhegehalt (§ 63d), 4. die einmalige Entschädigung ...
§ 103 SVG Übergangsregelung aus Anlass des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes (vom 09.08.2019)
... worden ist, ist § 63c mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. ist im Fall des § 63b bereits ein Schadensausgleich gewährt worden, wird insoweit kein weiterer Schadensausgleich ...
Zitat in folgenden Normen
Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
neugefasst durch B. v. 24.02.2010 BGBl. I S. 150; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 43a BeamtVG Schadensausgleich in besonderen Fällen (vom 13.12.2011)
... 1 bis 3 wird nur einmal gewährt. Wird er auf Grund derselben Ursache nach § 63b des Soldatenversorgungsgesetzes vorgenommen, sind die Absätze 1 bis 3 nicht anzuwenden. ...
Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsanordnung (SVZustAnO)
A. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4628
§ 1 SVZustAnO Übertragung von Aufgaben und Befugnissen auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
... 6. die Entscheidung über den Schadensausgleich in besonderen Fällen nach § 63b des Soldatenversorgungsgesetzes , 7. die Entscheidung, ob ein Einsatzunfall nach § 63c Absatz 2 des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Artikel 10 BwAttraktStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... ist, ist § 63c mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. ist im Fall des § 63b bereits ein Schadensausgleich gewährt worden, wird insoweit kein weiterer Schadensausgleich ...
Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 18 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... besonders gefährdete Soldaten § 63a Einmalige Entschädigung § 63b Schadensausgleich in besonderen Fällen Abschnitt 6 Versorgung bei besonderen ...
Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz (EinsatzVVerbG)
G. v. 05.12.2011 BGBl. I S. 2458
Artikel 1 EinsatzVVerbG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... Angabe „10.000" durch die Angabe „20.000" ersetzt. 15. Dem § 63b Absatz 3 werden folgende Sätze angefügt: „Sind ... (§§ 42a und 43), 2. den Schadensausgleich in besonderen Fällen (§ 63b ), 3. das Unfallruhegehalt (§ 63d), 4. die einmalige ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsverordnung (SVZustÜV)
V. v. 22.07.2013 BGBl. I S. 2761; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4625
§ 1 SVZustÜV Übertragung von Zuständigkeiten auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
... 7. die Entscheidung über den Schadensausgleich in besonderen Fällen nach § 63b des Soldatenversorgungsgesetzes, 8. die Entscheidung, ob ein Einsatzunfall nach § ...
Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenversorgung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (SVZustBMVgV 2002)
V. v. 24.10.2002 BGBl. I S. 4334; aufgehoben durch § 6 V. v. 22.07.2013 BGBl. I S. 2761
§ 2 SVZustBMVgV 2002
... die Entscheidung über den Schadensausgleich in besonderen Fällen nach § 63b des Soldatenversorgungsgesetzes sowie seine Durchführung der Wehrbereichsverwaltung ...
§ 4 SVZustBMVgV 2002
... ausüben. (2) Entscheidungen nach 1. den §§ 22 bis 24 und 63b des Soldatenversorgungsgesetzes für a) Soldaten, die dem Bundesnachrichtendienst ...
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