interne Verweise§ 1 SVG Persönlicher Geltungsbereich (vom 24.12.2024) ... 41 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1, des § 41 Abs. 2 sowie der §§ 46, 48, 63 bis 63c und 63e bis 63g gilt nicht für Soldaten auf Zeit, die keinen Anspruch auf Besoldung haben (§ 3 ...
§ 103 SVG Übergangsregelung aus Anlass des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes (vom 09.08.2019) ... anderen Vorschriften zustehen oder bereits gewährt worden sind; 4. im Fall des § 63f steht die Ausgleichszahlung dem hinterbliebenen Ehegatten und den nach diesem Gesetz ... versorgungsberechtigten Kindern zu, wenn die geschädigte Person nach Erfüllung der in § 63f Absatz 1 genannten Voraussetzungen nicht an den Schädigungsfolgen, sondern aus anderen Gründen ... sondern aus anderen Gründen gestorben ist; 5. eine Ausgleichszahlung nach § 63f steht im Fall des Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung nach § 42a nicht zu. ...
Zitat in folgenden NormenSoldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsanordnung (SVZustAnO)
A. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4628
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBerichtigung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
B. v. 17.12.2007 BGBl. I S. 2962
Berichtigung EinsatzWVGBer ... vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2861) muss wie folgt lauten: 5. Dem § 63f Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: Bei Anwendung des ...
Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Artikel 10 BwAttraktStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes ... freiwilligen Wehrdienstes nach § 58b des Soldatengesetzes." 10. Dem § 63f wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Absatz 2 gilt entsprechend, wenn der ... Vorschriften zustehen oder bereits gewährt worden sind; 4. im Fall des § 63f steht die Ausgleichszahlung dem hinterbliebenen Ehegatten und den nach diesem Gesetz ... Kindern zu, wenn die geschädigte Person nach Erfüllung der in § 63f Absatz 1 genannten Voraussetzungen nicht an den Schädigungsfolgen, sondern aus anderen ... sondern aus anderen Gründen gestorben ist; 5. eine Ausgleichszahlung nach § 63f steht im Fall des Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung nach § 42a nicht zu. ...
Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 18 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes ... § 63d Unfallruhegehalt § 63e Einmalige Entschädigung § 63f Ausgleichszahlung für bestimmte Statusgruppen § 63g Anrechnung von ... 7 Satz 2, § 63 Absatz 1 zweiter Halbsatz, § 63a Absatz 1, den §§ 63d und 63f Absatz 1 Satz 1 , § 72 Absatz 3, § 74 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Satz 2, § 94b Absatz 1 Satz 3 ...
Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz (EinsatzVVerbG)
G. v. 05.12.2011 BGBl. I S. 2458
Artikel 1 EinsatzVVerbG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes ... (§ 63e) und 5. die Ausgleichszahlung für bestimmte Statusgruppen (§ 63f )." c) In Absatz 5 werden die Wörter „Nummer 2 bis 4" durch die ... 2 bis 4" durch die Wörter „Nummer 2, 4 und 5" ersetzt. 17. § 63f wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert: ...
Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
G. v. 08.04.2013 BGBl. I S. 730
Artikel 2 15. SGÄndG Folgeänderungen ... Wörter „nach § 58b des Soldatengesetzes" ersetzt. *) 9. In § 63f Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „auf Grund des Wehrpflichtgesetzes" durch die ...
Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Zitate in aufgehobenen TitelnSoldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsverordnung (SVZustÜV)
V. v. 22.07.2013 BGBl. I S. 2761; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4625
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