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Zitierungen von § 69 SVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 69 SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 26 SVG Höhe des Ruhegehalts (vom 01.07.2020)
... eine ruhegehaltfähige Dienstzeit nach den §§ 20, 20a, 22, 64, 65, 68 und 69 von weniger als fünf Jahren zurückgelegt hat oder das erdiente Ruhegehalt allein wegen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsanordnung (SVZustAnO)
A. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4628
§ 1 SVZustAnO Übertragung von Aufgaben und Befugnissen auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
... 20, 20a, 24a, 24b, 25 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes und den §§ 64 bis 69 des Soldatenversorgungsgesetzes sowie nach § 3 der Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung als ruhegehaltfähig ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 13 BesStMG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... eine ruhegehaltfähige Dienstzeit nach den §§ 20, 20a, 22, 64, 65, 68 und 69 von weniger als fünf Jahren zurückgelegt hat oder das erdiente Ruhegehalt allein wegen ...

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 18 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... 67 (weggefallen) § 68 Zeiten bei Stationierungsstreitkräften § 69 Sonderregelungen für volksdeutsche Vertriebene und Umsiedler Abschnitt 8 ...

Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Artikel 10 VersRücklGuDRÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... Berufssoldat eine ruhegehaltfähige Dienstzeit nach den §§ 20, 22, 64, 65, 68 und 69 von weniger als fünf Jahren zurückgelegt hat. Dies gilt nicht, wenn der Berufssoldat ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsverordnung (SVZustÜV)
V. v. 22.07.2013 BGBl. I S. 2761; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4625
§ 1 SVZustÜV Übertragung von Zuständigkeiten auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
... §§ 20, 24a, 24b, 25 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes und den §§ 64 bis 69 des Soldatenversorgungsgesetzes sowie nach § 3 der ...