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Zitierungen von § 90 SVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 90 SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Zitate in Änderungsvorschriften
Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 18 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... 89a Dienstbezüge § 89b Anpassung der Versorgungsbezüge § 90 Anrechnung von Geldleistungen § 91 Übergangsvorschrift aus Anlass des ...
Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 5 DNeuG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... Abzug für Pflegeleistungen § 55e". c) Die Angabe zu § 90 wird wie folgt gefasst: „2. Anrechnung von Geldleistungen § 90 ". ... zu § 90 wird wie folgt gefasst: „2. Anrechnung von Geldleistungen § 90 ". d) In der Angabe zu § 97 werden nach der Zahl „2001" die ... ersetzt. 22. § 63g wird wie folgt gefasst: „§ 63g § 90 gilt entsprechend." 23. § 70 wird wie folgt geändert: a) In ... „§§ 126 bis 128" ersetzt. 28. Die Überschrift vor § 90 wird wie folgt gefasst: „2. Anrechnung von Geldleistungen". 29. ... folgt gefasst: „2. Anrechnung von Geldleistungen". 29. § 90 wird wie folgt gefasst: „§ 90 Auf laufende und einmalige ... Geldleistungen". 29. § 90 wird wie folgt gefasst: „§ 90 Auf laufende und einmalige Geldleistungen, die nach diesem Gesetz wegen eines ...
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