Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
- Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufs sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse,
- 6.
- Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen,
- 7.
- Prüfen, Messen und Kennzeichnen,
- 8.
- Anfertigen und Instandhalten von Werkzeugen,
- 9.
- manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen,
- 10.
- Behandeln von Oberflächen,
- 11.
- Anwenden von Leimen und Klebern,
- 12.
- Auswählen, Bestimmen und Lagern von Werkstoffen,
- 13.
- Fügen,
- 14.
- Zurichten von Hölzern für Einzelteile,
- 15.
- Herstellen von Einzelteilen für Streichinstrumente,
- 16.
- Herstellen von Korpussen,
- 17.
- Herstellen von Hälsen,
- 18.
- Zusammenbauen von Hälsen und Korpussen,
- 19.
- Spielfertigmachen,
- 20.
- Ausführen von Reparaturen.