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Zitierungen von § 13 BDG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 BDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BDG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
Artikel 1 BDVfBG Änderung des Bundesdisziplinargesetzes
... der Beamte den erkennbaren Umständen nach nicht bedürftig ist." 3. § 13 wird wie folgt geändert: „§ 13 Bemessung der ... bedürftig ist." 3. § 13 wird wie folgt geändert: „ § 13 Bemessung der Disziplinarmaßnahme (1) Die Disziplinarmaßnahme ist nach der ...
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