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Zitierungen von § 38 BDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 BDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 BDG Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vom 01.04.2024)
... der Unanfechtbarkeit der Entscheidung zustehen; eine Einbehaltung von Dienstbezügen nach § 38 Absatz 2 bleibt unberücksichtigt. Die Gewährung des Unterhaltsbeitrags kann in der ...
§ 12 BDG Aberkennung des Ruhegehalts
... bei Eintritt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung zusteht; eine Kürzung des Ruhegehalts nach § 38 Abs. 3 bleibt unberücksichtigt. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.  ...
§ 40 BDG Verfall, Erstattung und Nachzahlung (vom 01.04.2024)
... Die nach § 38 Absatz 2 und 3 einbehaltenen Bezüge verfallen, wenn 1. im Disziplinarverfahren unanfechtbar die ... nach Satz 1 oder Satz 2 besteht nur, soweit die gezahlten Beträge den sich aus § 38 Absatz 2 Satz 4 ergebenden Betrag übersteigen. Sie entfällt, wenn eine Unterhaltsleistung nach ... auf andere Weise als in den Fällen des Absatzes 1 unanfechtbar abgeschlossen, sind die nach § 38 Absatz 2 und 3 einbehaltenen Bezüge nachzuzahlen. Auf die nachzuzahlenden Dienstbezüge ...
 
Zitat in folgenden Normen

Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Anlage zu V. v. 29.04.2002 BGBl. I S. 1499; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
§ 3 FinDASa Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats (vom 01.07.2021)
... (§ 66 des Bundesbeamtengesetzes) oder zur vorläufigen Dienstenthebung ( § 38 des Bundesdisziplinargesetzes ) berechtigen würde, oder eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht aus § 11 des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 12b DNeuG Änderung des Bundesdisziplinargesetzes
... in Betracht kommt, wird ein Disziplinarverfahren nicht eingeleitet." 7. § 38 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 31 ...

Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
Artikel 1 BDVfBG Änderung des Bundesdisziplinargesetzes
... der Unanfechtbarkeit der Entscheidung zustehen; eine Einbehaltung von Dienstbezügen nach § 38 Absatz 2 bleibt unberücksichtigt. Die Gewährung des Unterhaltsbeitrags kann in der Entscheidung ... das Disziplinarverfahren eingestellt, ist § 76 entsprechend anzuwenden." 12. § 38 wird wie folgt gefasst: „§ 38 Zulässigkeit (1) Die ... entsprechend anzuwenden." 12. § 38 wird wie folgt gefasst: „ § 38 Zulässigkeit (1) Die für den Erlass der Disziplinarverfügung ... gefasst: „§ 40 Verfall, Erstattung und Nachzahlung (1) Die nach § 38 Absatz 2 und 3 einbehaltenen Bezüge verfallen, wenn 1. im Disziplinarverfahren unanfechtbar die ... nach Satz 1 oder Satz 2 besteht nur, soweit die gezahlten Beträge den sich aus § 38 Absatz 2 Satz 4 ergebenden Betrag übersteigen. Sie entfällt, wenn eine Unterhaltsleistung nach § 80 ... auf andere Weise als in den Fällen des Absatzes 1 unanfechtbar abgeschlossen, sind die nach § 38 Absatz 2 und 3 einbehaltenen Bezüge nachzuzahlen. Auf die nachzuzahlenden Dienstbezüge können ...