Tools:
Update via:
Zitierungen von § 40 BDG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 BDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BDG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 12b DNeuG Änderung des Bundesdisziplinargesetzes
... 37 Abs. 1 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes entlassen werden wird." 8. § 40 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
Artikel 1 BDVfBG Änderung des Bundesdisziplinargesetzes
... „§ 36 Wiederaufgreifen des Verfahrens". c) Die Angabe zu § 40 wird wie folgt gefasst: „§ 40 Verfall, Erstattung und ... c) Die Angabe zu § 40 wird wie folgt gefasst: „ § 40 Verfall, Erstattung und Nachzahlung". d) Die Angabe zu Teil 4 wird wie folgt ... durch das Wort „unanfechtbaren" ersetzt. 14. § 40 wird wie folgt gefasst: „§ 40 Verfall, Erstattung und Nachzahlung ... ersetzt. 14. § 40 wird wie folgt gefasst: „ § 40 Verfall, Erstattung und Nachzahlung (1) Die nach § 38 Absatz 2 und 3 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5384/v74042.htm