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Zitierungen von § 79 BDG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 79 BDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BDG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 BDG Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vom 01.04.2024)
... die Umstände glaubhaft zu machen. Für die Zahlung des Unterhaltsbeitrags gilt § 79 . Die Gewährung des Unterhaltsbeitrags ist ausgeschlossen, 1. wenn der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
Artikel 1 BDVfBG Änderung des Bundesdisziplinargesetzes
... Beamte hat die Umstände glaubhaft zu machen. Für die Zahlung des Unterhaltsbeitrags gilt § 79 . Die Gewährung des Unterhaltsbeitrags ist ausgeschlossen, 1. wenn der Beamte ... die Wörter „den Erlass der Disziplinarverfügung" ersetzt. 35. In § 79 Absatz 3 werden die Wörter „Das Gericht" durch die Wörter „Die für die ...
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