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§ 22 - Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
neugefasst durch B. v. 31.01.1991 BGBl. I S. 169; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.12.2021 BGBl. I S. 5238
Geltung ab 01.01.1987; FNA: 7134-2-1 Sprengstoffe
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Geltung ab 01.01.1987; FNA: 7134-2-1 Sprengstoffe
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§ 22
(1) 1Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher im Jahr 2021 nicht und in anderen Jahren nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig. 2Satz 1 gilt nicht für Verbraucher, die eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 oder einen Befähigungsschein nach § 20 des Gesetzes oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Absatz 1 besitzen. 3Die Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten der Länder bleiben unberührt.
(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F3 und F4, T2 und P2 sowie pyrotechnische Sätze der Kategorie S2 dürfen nur Personen überlassen werden, die auf Grund einer entsprechenden Erlaubnis nach § 7 oder § 27 oder eines entsprechenden Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes oder auf Grund einer Bescheinigung nach § 22 Absatz 1a Satz 1 des Sprengstoffgesetzes zum Erwerb berechtigt sind und mit diesen Gegenständen umgehen dürfen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz V. v. 20. Dezember 2021 BGBl. I S. 5238 m.W.v. 24. Dezember 2021
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Frühere Fassungen von § 22 1. SprengV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 24.12.2021 | Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 20.12.2021 BGBl. I S. 5238 |
aktuell vorher | 22.12.2020 | Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 18.12.2020 BAnz AT 21.12.2020 V1 |
aktuell vorher | 01.07.2017 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 11.06.2017 BGBl. I S. 1617 |
aktuell vorher | 01.10.2009 | Artikel 2 Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17.07.2009 BGBl. I S. 2062 |
aktuell | vor 01.10.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 22 1. SprengV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 1. SprengV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. SprengV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 24 1. SprengV (vom 01.07.2017)
... Behörde kann allgemein oder im Einzelfall von den Verboten des § 20 Absatz 1, des § 22 Absatz 1 und des § 23 Absatz 1 und 2 aus begründetem Anlaß Ausnahmen zulassen. ...
§ 46 1. SprengV (vom 01.07.2017)
... bis 6. (aufgehoben) 7. entgegen § 21 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 5 oder § 22 Absatz 2 ein Sortiment oder einen pyrotechnischen Gegenstand überlässt, 8. entgegen ...
Zitat in folgenden Normen
Drittes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften (3. SprengÄndG)
G. v. 15.06.2005 BGBl. I S. 1626
Artikel 2 3. SprengÄndG Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... 20, 21, 22 Abs. 1 und 2, die §§ 23, 27 sowie 28 des Gesetzes, soweit er sich auf § 22 Abs. 1 und 2 und § 23 bezieht, sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden, das ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
V. v. 18.12.2020 BAnz AT 21.12.2020 V1
Artikel 1 3. SprengV1ÄndV Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... § 22 Absatz 1 Satz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169), die zuletzt durch Artikel ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
V. v. 20.12.2021 BGBl. I S. 5238
Artikel 1 4. SprengV1ÄndV
... § 22 Absatz 1 Satz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169), die zuletzt durch Artikel ...
Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 2 4. SprengGÄndG Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... 2 und 3 werden wie folgt gefasst: „(2) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 , die §§ 23, 27 sowie § 28 des Gesetzes, soweit er sich auf § 22 Absatz 1 und 2 ... 21, 22 Absatz 1 und 2, die §§ 23, 27 sowie § 28 des Gesetzes, soweit er sich auf § 22 Absatz 1 und 2 und § 23 bezieht, sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, ... nach § 20 Absatz 4 und auf Stoppinen. (3) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 sowie § 23 des Gesetzes sind im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit nicht anzuwenden auf ... das Verbringen aus dem Geltungsbereich des Gesetzes." 25. Die §§ 21 bis 23 werden wie folgt gefasst: „§ 21 (1) Soweit sich die nach ... Absatz 1 vorgeschriebene Anleitung nicht auf dem einzelnen Gegenstand angebracht ist. § 22 (1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher nur in ... die Angabe „des § 21 Abs. 1 und des § 23 Abs. 1" durch die Angabe „des § 22 Absatz 1 und des § 23 Absatz 1 und 2" ersetzt. b) In Absatz 2 Nummer 1 und 2 wird die ... 8c ersetzt: „7. entgegen § 21 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 5 oder § 22 Absatz 2 ein Sortiment oder einen pyrotechnischen Gegenstand überlässt, 8. entgegen ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
V. v. 11.06.2017 BGBl. I S. 1617
Artikel 1 2. SprengV1ÄndV Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... für das Verbringen aus dem Geltungsbereich des Sprengstoffgesetzes." 20. § 22 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird in dem Satzteil nach dem ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengKostV)
neugefasst durch B. v. 31.01.1991 BGBl. I S. 216; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 15 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
§ 2 SprengKostV
... d) Entscheidung über die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen nach § 22 Abs. 2 Satz 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der jeweils geltenden Fassung, ...
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