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Zitierungen von § 23 1. SprengV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 1. SprengV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. SprengV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 1. SprengV (vom 01.07.2017)
... oder im Einzelfall von den Verboten des § 20 Absatz 1, des § 22 Absatz 1 und des § 23 Absatz 1 und 2 aus begründetem Anlaß Ausnahmen zulassen. Eine allgemeine Ausnahmegenehmigung ...
§ 46 1. SprengV (vom 01.07.2017)
... § 21 Absatz 4 Satz 1 einen pyrotechnischen Gegenstand ausstellt, 8b. entgegen § 23 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 einen pyrotechnischen Gegenstand abbrennt, 8c. entgegen § 23 Absatz 3 Satz 1 oder ... Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 einen pyrotechnischen Gegenstand abbrennt, 8c. entgegen § 23 Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 7 Satz 1 eine Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, 9. entgegen einer Anordnung nach ...
Anlage 6 1. SprengV (zu § 18 Absatz 7 und § 23 Absatz 8) Schutzabstände für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F4 (Feuerwerkskörper) und T2 (pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater) (vom 01.07.2017)
 
Zitat in folgenden Normen

Drittes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften (3. SprengÄndG)
G. v. 15.06.2005 BGBl. I S. 1626
Artikel 2 3. SprengÄndG Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... §§ 23, 27 sowie 28 des Gesetzes, soweit er sich auf § 22 Abs. 1 und 2 und § 23 bezieht, sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb, den ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2749, 2015 I 678
Artikel 20 EVerwFG Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... § 23 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 7 Satz 1 sowie § 25a Absatz 1 der Ersten Verordnung zum ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 2 4. SprengGÄndG Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... §§ 23, 27 sowie § 28 des Gesetzes, soweit er sich auf § 22 Absatz 1 und 2 und § 23 bezieht, sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb, den ... das Verbringen aus dem Geltungsbereich des Gesetzes." 25. Die §§ 21 bis 23 werden wie folgt gefasst: „§ 21 (1) Soweit sich die nach § ... 5 zum Erwerb berechtigt sind oder mit diesen Gegenständen umgehen dürfen. § 23 (1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von ... geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „des § 21 Abs. 1 und des § 23 Abs. 1 " durch die Angabe „des § 22 Absatz 1 und des § 23 Absatz 1 und 2" ... 21 Abs. 1 und des § 23 Abs. 1" durch die Angabe „des § 22 Absatz 1 und des § 23 Absatz 1 und 2 " ersetzt. b) In Absatz 2 Nummer 1 und 2 wird die Angabe „Klasse II" ... § 21 Absatz 4 Satz 1 einen pyrotechnischen Gegenstand ausstellt, 8b. entgegen § 23 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 einen pyrotechnischen Gegenstand abbrennt, 8c. entgegen § 23 Absatz 3 Satz 1 ... Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 einen pyrotechnischen Gegenstand abbrennt, 8c. entgegen § 23 Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 7 Satz 1 eine Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet,". 39. § 49 wird wie ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
V. v. 11.06.2017 BGBl. I S. 1617
Artikel 1 2. SprengV1ÄndV Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... Erwerb berechtigt sind und mit diesen Gegenständen umgehen dürfen." 21. § 23 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „Reet- und ... 33. Die Anlage 6 wird wie folgt gefasst: „Anlage 6 (zu § 18 Absatz 7 und § 23 Absatz 8 ) Schutzabstände für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien ...