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Zitierungen von § 47 1. SprengV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 1. SprengV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. SprengV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

BAM Besondere Gebührenverordnung (BAMBGebV)
V. v. 08.06.2021 BGBl. I S. 1712
Anlage BAMBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
... nach § 41 Absatz 1 Nummer 1 bis 1b, 2, 2a und 3 Buchstabe a SprengG, § 47 der 1. SprengV allgemeine pauschale Stundensätze für Verwaltungsbeschäftigte ...

Drittes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften (3. SprengÄndG)
G. v. 15.06.2005 BGBl. I S. 1626
Artikel 2 3. SprengÄndG Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... die Wörter „Brückenzünder Klasse I" ersetzt. 24. In § 47 Nr. 4 wird die Angabe „bis 3c" durch die Angabe „und 3b" ersetzt.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen
V. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1643
Artikel 3 GefStoffVuaÄndV Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... durch die Wörter „§ 6 Absatz 4 Satz 1" ersetzt. 3a. In § 47 Nummer 3 wird die Angabe „§ 5 Abs. 2 Satz 2 oder 3" durch die Angabe „§ ... Angabe „§ 5 Absatz 4 Satz 2 oder 3 des Gesetzes" ersetzt. 3b. § 47 Nummer 4 wird aufgehoben. 4. Die Überschrift zu Anlage 2 wird wie folgt ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
V. v. 11.06.2017 BGBl. I S. 1617
Artikel 1 2. SprengV1ÄndV Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... 20 Absatz 4 Satz 1 einen pyrotechnischen Gegenstand überlässt,". 27. § 47 wird wie folgt gefasst: „§ 47 Die Zuständigkeit für ... überlässt,". 27. § 47 wird wie folgt gefasst: „ § 47 Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ...
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