Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 316 - Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)

G. v. 02.03.1974 BGBl. I S. 469, 1975 I 1916, 1976 I 507; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 10.03.1974; FNA: 450-16 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
|

Artikel 316 Übergangsvorschrift zum Neunten Strafrechtsänderungsgesetz


Artikel 316 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) § 66 Abs. 2 und § 67 Abs. 1 des Strafgesetzbuches in der Fassung des Artikels 1 des Neunten Strafrechtsänderungsgesetzes vom 4. August 1969 (BGBl. I S. 1065) gelten auch für früher begangene Taten und früher verhängte Strafen, wenn die Verfolgung und Vollstreckung beim Inkrafttreten des Neunten Strafrechtsänderungsgesetzes am 6. August 1969 noch nicht verjährt waren.

(2) § 1 des Gesetzes über die Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen vom 13. April 1965 (BGBl. I S. 315) bleibt unberührt.



Anzeige


 

Frühere Fassungen von Artikel 316 EGStGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.04.2006Artikel 177 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
vom 19.04.2006 BGBl. I S. 866

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 316 EGStGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 316 EGStGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGStGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 177 1. BMJBBG Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
... folgt geändert: 1. In Artikel 315c wird Satz 3 gestrichen. 2. Artikel 316 wird durch folgende Artikel 316 und 316a ersetzt: „Artikel 316 ... 1. In Artikel 315c wird Satz 3 gestrichen. 2. Artikel 316 wird durch folgende Artikel 316 und 316a ersetzt: „Artikel 316 Übergangsvorschrift zum Neunten ... 2. Artikel 316 wird durch folgende Artikel 316 und 316a ersetzt: „Artikel 316 Übergangsvorschrift zum Neunten Strafrechtsänderungsgesetz (1) § 66 ... 13. April 1965 (BGBl. I S. 315) bleibt unberührt." 3. Der bisherige Artikel 316 wird Artikel 316b.  ...