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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.10.2006 aufgehoben
§ 1 - BSE-Verordnung (BSEV k.a.Abk.)
Artikel 1 V. v. 23.03.2000 BGBl. I S. 244; aufgehoben durch § 1 V. v. 28.09.2006 BGBl. I S. 2188
Geltung ab 29.03.2000; FNA: 7832-1-22-7 Fleischbeschau
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Geltung ab 29.03.2000; FNA: 7832-1-22-7 Fleischbeschau
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§ 1 Einfuhr- und Verbringungsverbot für Fleisch
§ 1 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) Fleisch im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Fleischhygienegesetzes von Rindern, die im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden, darf nicht in das Inland verbracht werden.
(2) Absatz 1 gilt auch für Fleisch von Rindern, die im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden, das
- 1.
- über Drittländer, Mitgliedstaaten oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum,
- 2.
- in Drittländern, Mitgliedstaaten oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum über das Kühlen, Gefrieren, Tiefgefrieren, Lagern oder Befördern hinaus behandelt oder zubereitet worden ist und von dort
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Zitierungen von § 1 BSE-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BSEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BSEV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 BSEV Ausnahmen
... Abweichend von § 1 Abs. 1 und 2 Nr. 1 darf Fleisch von Rindern, die im Vereinigten Königreich ... zur Identifizierung des Fleisches" eingetragen sein. (2) Abweichend von § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 2 darf Fleisch von Rindern, die im Vereinigten Königreich ...
§ 6 BSEV Straftaten
... Nach § 28a Nr. 6 des Fleischhygienegesetzes wird bestraft, wer entgegen § 1 Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 2, oder § 4 Abs. 3 Fleisch verbringt oder einführt. ...
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