Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.10.2006 aufgehoben

§ 5 - BSE-Verordnung (BSEV k.a.Abk.)

Artikel 1 V. v. 23.03.2000 BGBl. I S. 244; aufgehoben durch § 1 V. v. 28.09.2006 BGBl. I S. 2188
Geltung ab 29.03.2000; FNA: 7832-1-22-7 Fleischbeschau
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§ 5 Anmeldung von Fleischsendungen aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland


§ 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wer Fleisch von Rindern aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland in den Verkehr bringt, hat der zuständigen Behörde abweichend von § 12 Abs. 4 Satz 2 der Fleischhygiene-Verordnung die voraussichtliche Ankunftszeit mindestens einen Werktag vorher bei jeder Sendung mitzuteilen.

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Zitierungen von § 5 BSE-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 BSEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BSEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 BSEV Ordnungswidrigkeiten
...  § 4 Abs. 1 Satz 2 eine Plombe entfernt oder 3. § 5 eine Mitteilung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ...


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