(1) Nach § 28a Nr. 6 des Fleischhygienegesetzes wird bestraft, wer entgegen §
1 Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 2, oder §
4 Abs. 3 Fleisch verbringt oder einführt.
§ 7 BSEV Ordnungswidrigkeiten ... Wer eine in § 6 Abs. 1 bezeichnete Handlung fahrlässig begeht, handelt nach § 29 Abs. 1 des ... § 29 Abs. 1 des Fleischhygienegesetzes ordnungswidrig. (2) Wer eine in § 6 Abs. 2 bezeichnete Handlung fahrlässig begeht, handelt nach § 53 Abs. 1 des ...