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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.10.2006 aufgehoben
Anlage 1 - BSE-Verordnung (BSEV k.a.Abk.)
Artikel 1 V. v. 23.03.2000 BGBl. I S. 244; aufgehoben durch § 1 V. v. 28.09.2006 BGBl. I S. 2188
Geltung ab 29.03.2000; FNA: 7832-1-22-7 Fleischbeschau
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Geltung ab 29.03.2000; FNA: 7832-1-22-7 Fleischbeschau
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Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 Nr. 3) Zusätzliches Kennzeichen für Fleisch von Rindern, das über das Kühlen, Gefrieren, Tiefgefrieren, Lagern oder Befördern hinaus nicht behandelt oder zubereitet worden ist, die im Vereinigten Königreich und Nordirland geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden
Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
(Abb. siehe BGBl. I 2000 S. 247)
Zitierungen von Anlage 1 BSE-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 BSEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BSEV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 BSEV Ausnahmen
... (ABl. EG Nr. L 328 S. 28) (Entscheidung 98/256/EG) mit dem Kennzeichen nach dem Muster der Anlage 1 gekennzeichnet ist und 4. jede Sendung von einer durch den für den ...
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