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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.10.2006 aufgehoben
Anlage 2 - BSE-Verordnung (BSEV k.a.Abk.)
Artikel 1 V. v. 23.03.2000 BGBl. I S. 244; aufgehoben durch § 1 V. v. 28.09.2006 BGBl. I S. 2188
Geltung ab 29.03.2000; FNA: 7832-1-22-7 Fleischbeschau
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Geltung ab 29.03.2000; FNA: 7832-1-22-7 Fleischbeschau
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Anlage 2 (zu § 4 Abs. 3 Nr. 2) Zusätzliches Kennzeichen für Fleisch von Rindern, die nicht im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland geschlachtet wurden
Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert
(Abb. siehe BGBl. I 2000 S. 248)
Zitierungen von Anlage 2 BSE-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 BSEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BSEV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 BSEV Ausnahmen
... enthalten; es müssen, sofern eine der Kennzeichnungen nach Nummer 3 in Verbindung mit Anlage 2 durch Etiketten erfolgt, die Nummern der Etiketten unter dem Abschnitt I "Angaben zur ...
§ 4 BSEV Fleisch von nicht im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland geschlachteten Rindern
... B Kapitel VI der Richtlinie 77/99/EWG mit dem Kennzeichen nach dem Muster der Anlage 2 gekennzeichnet ist, 3. es in Transportmitteln in das Inland verbracht und zum ... und es müssen, sofern eine der Kennzeichnungen nach Absatz 3 Nr. 2 in Verbindung mit Anlage 2 durch Etiketten erfolgt, die Nummern der Etiketten unter dem Abschnitt I "Angaben zur ...
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