Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes
V. v. 23.11.2022 BGBl. I S. 2066
Artikel 1 DVO-JuSchGÄndV ... nicht auf die Benachrichtigung oder die Einhaltung der Frist verzichtet haben." 5. § 6 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5407/v74351.htm