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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.11.2020 aufgehoben
§ 9 - Erste Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (1. DV LuftGerPV)
V. v. 26.07.1999 (BAnz. 1999 Nr. 143 S. 12949); aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 05.11.2020 BAnz AT 18.11.2020 V1
Geltung ab 05.08.1999; FNA: 96-1-40-1 Luftverkehr
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Geltung ab 05.08.1999; FNA: 96-1-40-1 Luftverkehr
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§ 9 Instandhaltungsbetriebshandbuch
§ 9 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Für nach § 13 LuftGerPV genehmigte Betriebe gelten JAR-145.65 und 145.70.
(2) Für nach § 18 LuftGerPV genehmigte Betriebe muß das Instandhaltungsbetriebshandbuch unter Berücksichtigung der Anforderungen, die sich aus Art und Umfang der Instandhaltungs-, Änderungs- und Prüfarbeiten ergeben, und unter Berücksichtigung der Arten und Muster des Luftfahrtgeräts, die Gegenstand der Instandhaltung, Änderung und Prüfung sind, neben den Angaben in § 3 mindestens enthalten:
- 1.
- einen Organisationsplan des Betriebs;
- 2.
- Festlegung des Aufgaben- und Verantwortungsbereichs für das leitende und technische Personal;
- 3.
- Beschreibung von Verfahren, soweit angewandt, über
- a)
- die Durchführung der Wartungsarbeiten sowie kleiner Reparaturen und kleiner Änderungen;
- b)
- die Durchführung der Grund- und Teilüberholungen, der großen Reparaturen und großen Änderungen;
- c)
- die Bescheinigung der Prüfungen nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät;
- d)
- die Führung der Prüfaufzeichnungen;
- e)
- Auswertung der Wägungen an Luftfahrzeugen;
- f)
- die Lagerhaltung und die Ersatzteilbeschaffung;
- g)
- die Vergabe von Arbeiten an andere Stellen;
- h)
- vertragliche Beziehungen zu Luftfahrtunternehmen und Herstellern von Luftfahrtgerät;
- i)
- die Prüfprogramme und Prüfverfahren;
- 4.
- Qualitätsmanagement-Verfahren.
(3) Das Instandhaltungsbetriebshandbuch und dessen Änderungen müssen vor deren Umsetzung vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigt werden.
Zitierungen von § 9 1. DV LuftGerPV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 1. DV LuftGerPV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. DV LuftGerPV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 1. DV LuftGerPV Ordnungswidrigkeiten
... nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erstellt oder aufbewahrt, 5. entgegen § 9 Abs. 3 Änderungen und Ergänzungen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ...
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