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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.08.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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§ 3 - Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag (PolBTLV)
V. v. 27.08.2003 BGBl. I S. 1678; aufgehoben durch § 14 V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3282
Geltung ab 30.08.2003; FNA: 2030-6-22 Beamte
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Geltung ab 30.08.2003; FNA: 2030-6-22 Beamte
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§ 3 Förderung der Leistungsfähigkeit
(1) Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sind im Rahmen von Personalentwicklungskonzepten durch Personalführungs- und -entwicklungsmaßnahmen zu erhalten und zu fördern. Dazu gehören unter anderem
- 1.
- die Fortbildung,
- 2.
- die Beurteilung,
- 3.
- Mitarbeitergespräche,
- 4.
- Zielvereinbarungen,
- 5.
- ein die Fähigkeiten und Kenntnisse erweiternder Wechsel der Verwendung.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5414/a74401.htm