Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 3 - Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)

neugefasst durch B. v. 21.06.2021 BGBl. I S. 2010
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 404-21 Nebengesetze zum Familienrecht
|

§ 3 Persönliche und fachliche Eignung der Mitarbeiter



(1) 1Mit der Adoptionsvermittlung dürfen nur Fachkräfte betraut werden, die dazu auf Grund ihrer Persönlichkeit, ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung geeignet sind. 2Die gleichen Anforderungen gelten für Personen, die den mit der Adoptionsvermittlung betrauten Beschäftigten fachliche Weisungen erteilen können. 3Beschäftigte, die nicht unmittelbar mit Vermittlungsaufgaben betraut sind, müssen die Anforderungen erfüllen, die der ihnen übertragenen Verantwortung entsprechen.

(2) 1Die Adoptionsvermittlungsstellen (§ 2 Absatz 1 und 3) sind mit mindestens zwei Vollzeitfachkräften oder einer entsprechenden Zahl von Teilzeitfachkräften zu besetzen; diese Fachkräfte dürfen nicht überwiegend mit vermittlungsfremden Aufgaben befasst sein. 2Die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes kann Ausnahmen von Satz 1 zulassen.



Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 3 AdVermiG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2021Artikel 1 Adoptionshilfe-Gesetz
vom 12.02.2021 BGBl. I S. 226

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 AdVermiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 AdVermiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AdVermiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 AdVermiG Anerkennung als Adoptionsvermittlungsstelle (vom 01.04.2021)
... werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Stelle 1. die Voraussetzungen des § 3 erfüllt, 2. insbesondere nach ihrer Arbeitsweise und nach der Finanzlage ihres ... erfüllen. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn sie die Voraussetzungen des § 3 und des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 nicht mehr erfüllt. (5) Widerspruch und ...
§ 9d AdVermiG Durchführungsbestimmungen (vom 01.04.2021)
... Anerkennung und Beaufsichtigung von Adoptionsvermittlungsstellen nach § 2 Absatz 3 und den §§ 3 und 4, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoptionsvermittlung nach § 2a ... an die persönliche und fachliche Eignung des Personals einer Adoptionsvermittlungsstelle ( § 3 , § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1); 3. Anforderungen an die Arbeitsweise und die ...
 
Zitat in folgenden Normen

Adoptionsvermittlungsstellenanerkennungs- und Kostenverordnung (AdVermiStAnKoV)
V. v. 04.05.2005 BGBl. I S. 1266; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 3 G. v. 12.02.2021 BGBl. I S. 226
§ 1 AdVermiStAnKoV Anerkennung als Adoptionsvermittlungsstelle (vom 01.04.2021)
... Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung der Fachkräfte und der Personen nach § 3 Abs. 1 Satz 2 des Adoptionsvermittlungsgesetzes durch die Vorlage von Prüfungs- und Arbeitszeugnissen und des vollständigen Lebenslaufs, ...
§ 3 AdVermiStAnKoV Unterrichtung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes
... Fachkraft, 5. Einstellung einer Fachkraft oder einer Person nach § 3 Abs. 1 Satz 2 des Adoptionsvermittlungsgesetzes unter Vorlage der in § 1 Abs. 1 Nr. 8 und 9 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Adoptionshilfe-Gesetz
G. v. 12.02.2021 BGBl. I S. 226
Artikel 1 AdHiG Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
... eine Entscheidung über die Anerkennung der Auslandsadoption ergangen ist." 7. § 3 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „§ 2 Abs. 1 und ... zu erfüllen. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn sie die Voraussetzungen des § 3 und des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 nicht mehr erfüllt." d) In Absatz 5 ... 2a Absatz 6 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. bbb) In Nummer 2 wird die Angabe „ §§ 3 , 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1" durch die Wörter „§ 3, § 4 Absatz 1 Satz 1 ... 2 wird die Angabe „§§ 3, 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1" durch die Wörter „ § 3 , § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. ccc) In Nummer 3 wird die Angabe ...