Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 9b AdVermiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9b AdVermiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AdVermiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2c AdVermiG Grundsätze der internationalen Adoptionsvermittlung (vom 01.04.2021)
... (§ 2a Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2) hat die Adoptionsvermittlungsstelle ( § 9b und § 2 Absatz 3) die allgemeine Eignung der Adoptionsbewerber nach den §§ 7 und 7b ...
§ 4a AdVermiG Verfahren bei der Schließung einer Adoptionsvermittlungsstelle (vom 01.04.2021)
... 2 Absatz 3, § 2a Absatz 4 Nummer 2) bereits feststeht, welche Adoptionsvermittlungsstelle ( § 9b , § 2 Absatz 3, § 2a Absatz 4) ein laufendes Vermittlungsverfahren fortsetzt, ... so sind die Vermittlungsakten unverzüglich an die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle ( § 9b ) zu übergeben, die sodann die Berichte fertigt. Die örtliche ...
§ 7a AdVermiG Sachdienliche Ermittlungen bei der Adoption eines Kindes im Inland (vom 01.04.2021)
... (§ 2 Absatz 1 und 3) übernimmt die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle ( § 9b ), in deren Bereich die Adoptionsbewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, die ...
§ 7b AdVermiG Anspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland (vom 01.04.2021)
... gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland durch eine örtliche Adoptionsvermittlungsstelle nach § 9b . Zur Eignungsprüfung sind auch die Adoptionsvermittlungsstellen nach § 2 ... nach § 2 Absatz 3 berechtigt. (2) Die Adoptionsvermittlungsstelle ( § 9b , § 2 Absatz 3) verfasst über das Ergebnis ihrer Eignungsprüfung einen Bericht, den ...
 
Zitat in folgenden Normen

Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz (AdÜbAG)
Artikel 1 G. v. 05.11.2001 BGBl. I S. 2950, 2950; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 4 G. v. 12.02.2021 BGBl. I S. 226
§ 4 AdÜbAG Adoptionsbewerbung (vom 01.04.2021)
... Aufenthaltsort der Adoptionsbewerber zuständigen örtlichen Vermittlungsstelle ( § 9b des Adoptionsvermittlungsgesetzes ) sowie unter Einhaltung der in den §§ 7b und 7c des Adoptionsvermittlungsgesetzes ...

Auslandsadoptions-Meldeverordnung (AuslAdMV)
V. v. 11.11.2002 BGBl. I S. 4394; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 2 G. v. 12.02.2021 BGBl. I S. 226
§ 4 AuslAdMV Inhalt der Meldungen (vom 01.04.2021)
... Landesjugendamtes und c) zuständige örtliche Adoptionsvermittlungsstelle ( § 9b des Adoptionsvermittlungsgesetzes ), 2. Daten der Adoptionsbewerber: a) Familienname, b) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Adoptionshilfe-Gesetz
G. v. 12.02.2021 BGBl. I S. 226
Artikel 1 AdHiG Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
... (§ 2a Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2) hat die Adoptionsvermittlungsstelle ( § 9b und § 2 Absatz 3) die allgemeine Eignung der Adoptionsbewerber nach den §§ 7 und 7b ... 2 Absatz 3, § 2a Absatz 4 Nummer 2) bereits feststeht, welche Adoptionsvermittlungsstelle ( § 9b , § 2 Absatz 3, § 2a Absatz 4) ein laufendes Vermittlungsverfahren fortsetzt, ... so sind die Vermittlungsakten unverzüglich an die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle ( § 9b ) zu übergeben, die sodann die Berichte fertigt. Die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle ... (§ 2 Absatz 1 und 3) übernimmt die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle ( § 9b ), in deren Bereich die Adoptionsbewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, die ... gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland durch eine örtliche Adoptionsvermittlungsstelle nach § 9b . Zur Eignungsprüfung sind auch die Adoptionsvermittlungsstellen nach § 2 Absatz 3 ... nach § 2 Absatz 3 berechtigt. (2) Die Adoptionsvermittlungsstelle ( § 9b , § 2 Absatz 3) verfasst über das Ergebnis ihrer Eignungsprüfung einen Bericht, den ... § 4a Absatz 3." 16. § 9a wird durch die folgenden §§ 9a und 9b ersetzt: „§ 9a Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption  ... 1766a des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend. § 9b Örtliche Adoptionsvermittlungsstelle; Pflichtaufgaben Die Jugendämter haben ... Zuständigkeit nach ihrem gewöhnlichen Aufenthalt." 17. Der bisherige § 9b wird § 9c und wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt ... Angabe „§ 7 Abs. 4" durch die Angabe „§ 7d" und die Angabe „ § 9b " durch die Angabe „§ 9c" ersetzt. bb) Satz 2 wird wie folgt ...