Zitierungen von § 9b AdVermiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9b AdVermiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AdVermiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2c AdVermiG Grundsätze der internationalen Adoptionsvermittlung (vom 01.04.2021)
... (§ 2a Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2) hat die Adoptionsvermittlungsstelle ( § 9b und § 2 Absatz 3) die allgemeine Eignung der Adoptionsbewerber nach den §§ 7 und 7b ...
§ 4a AdVermiG Verfahren bei der Schließung einer Adoptionsvermittlungsstelle (vom 01.04.2021)
... 2 Absatz 3, § 2a Absatz 4 Nummer 2) bereits feststeht, welche Adoptionsvermittlungsstelle ( § 9b , § 2 Absatz 3, § 2a Absatz 4) ein laufendes Vermittlungsverfahren fortsetzt, ... so sind die Vermittlungsakten unverzüglich an die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle ( § 9b ) zu übergeben, die sodann die Berichte fertigt. Die örtliche ...
§ 7a AdVermiG Sachdienliche Ermittlungen bei der Adoption eines Kindes im Inland (vom 01.04.2021)
... (§ 2 Absatz 1 und 3) übernimmt die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle ( § 9b ), in deren Bereich die Adoptionsbewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, die ...
§ 7b AdVermiG Anspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland (vom 01.04.2021)
... gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland durch eine örtliche Adoptionsvermittlungsstelle nach § 9b . Zur Eignungsprüfung sind auch die Adoptionsvermittlungsstellen nach § 2 ... nach § 2 Absatz 3 berechtigt. (2) Die Adoptionsvermittlungsstelle ( § 9b , § 2 Absatz 3) verfasst über das Ergebnis ihrer Eignungsprüfung einen Bericht, den ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz (AdÜbAG)
Artikel 1 G. v. 05.11.2001 BGBl. I S. 2950, 2950; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 4 G. v. 12.02.2021 BGBl. I S. 226
§ 4 AdÜbAG Adoptionsbewerbung (vom 01.04.2021)
... Aufenthaltsort der Adoptionsbewerber zuständigen örtlichen Vermittlungsstelle ( § 9b des Adoptionsvermittlungsgesetzes ) sowie unter Einhaltung der in den §§ 7b und 7c des Adoptionsvermittlungsgesetzes ...

Auslandsadoptions-Meldeverordnung (AuslAdMV)
V. v. 11.11.2002 BGBl. I S. 4394; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 2 G. v. 12.02.2021 BGBl. I S. 226
§ 4 AuslAdMV Inhalt der Meldungen (vom 01.04.2021)
... Landesjugendamtes und c) zuständige örtliche Adoptionsvermittlungsstelle ( § 9b des Adoptionsvermittlungsgesetzes ), 2. Daten der Adoptionsbewerber: a) Familienname, b) ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Adoptionshilfe-Gesetz
G. v. 12.02.2021 BGBl. I S. 226
Artikel 1 AdHiG Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
... (§ 2a Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2) hat die Adoptionsvermittlungsstelle ( § 9b und § 2 Absatz 3) die allgemeine Eignung der Adoptionsbewerber nach den §§ 7 und 7b ... 2 Absatz 3, § 2a Absatz 4 Nummer 2) bereits feststeht, welche Adoptionsvermittlungsstelle ( § 9b , § 2 Absatz 3, § 2a Absatz 4) ein laufendes Vermittlungsverfahren fortsetzt, ... so sind die Vermittlungsakten unverzüglich an die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle ( § 9b ) zu übergeben, die sodann die Berichte fertigt. Die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle ... (§ 2 Absatz 1 und 3) übernimmt die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle ( § 9b ), in deren Bereich die Adoptionsbewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, die ... gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland durch eine örtliche Adoptionsvermittlungsstelle nach § 9b . Zur Eignungsprüfung sind auch die Adoptionsvermittlungsstellen nach § 2 Absatz 3 ... nach § 2 Absatz 3 berechtigt. (2) Die Adoptionsvermittlungsstelle ( § 9b , § 2 Absatz 3) verfasst über das Ergebnis ihrer Eignungsprüfung einen Bericht, den ... § 4a Absatz 3." 16. § 9a wird durch die folgenden §§ 9a und 9b ersetzt: „§ 9a Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption  ... 1766a des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend. § 9b Örtliche Adoptionsvermittlungsstelle; Pflichtaufgaben Die Jugendämter haben ... Zuständigkeit nach ihrem gewöhnlichen Aufenthalt." 17. Der bisherige § 9b wird § 9c und wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt ... Angabe „§ 7 Abs. 4" durch die Angabe „§ 7d" und die Angabe „ § 9b " durch die Angabe „§ 9c" ersetzt. bb) Satz 2 wird wie folgt ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed