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Zitierungen von § 4 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Digital- und Printmedien
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 DigPrMedMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DigPrMedMeistPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 DigPrMedMeistPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 9 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation ...
§ 2 DigPrMedMeistPrV Umfang der Industriemeisterqualifikation und Gliederung der Prüfung
... 3 Nr. 1 ist schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen gemäß § 4 zu prüfen. (5) Im Prüfungsteil nach Absatz 3 Nr. 2 ist schriftlich in Form ...
§ 6 DigPrMedMeistPrV Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
... abgelegt hat, die den Anforderungen der Prüfungsteile gemäß den §§ 4 und 5 entspricht, kann auf Antrag die Prüfung in dem jeweils anderen produktbezogenen ...
§ 7 DigPrMedMeistPrV Bewerten der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung
... Noten sowie die Punktebewertungen in den einzelnen Prüfungsbereichen gemäß § 4 sowie die Punktebewertungen in den einzeln geprüften Qualifikationsschwerpunkten und in den ...
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