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Zitierungen von § 9 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Digital- und Printmedien
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 DigPrMedMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DigPrMedMeistPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 DigPrMedMeistPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 9 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum ...
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