Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs,
- 3.
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
- Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
- Pflegen und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Einrichtungen,
- 6.
- Arten und Eigenschaften natürlicher und chemischer Rohstoffe,
- 7.
- Arten und Eigenschaften von Garnen und Zwirnen,
- 8.
- Messen von Längen und Berechnen von Massen,
- 9.
- Arten, Eigenschaften und Verwendung von Faserseilen,
- 10.
- Fertigen von Litzen, Schlagen und Flechten von Faserseilen,
- 11.
- Imprägnierverfahren,
- 12.
- Arten, Eigenschaften und Verwendung von Drahtseilen,
- 13.
- Seilverbindungsarten,
- 14.
- Prüfen von Seilen, Spleißen, Garnen und Bändern,
- 15.
- Herstellen von Netzen.