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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2008 aufgehoben

§ 9 - Seiler-Ausbildungsverordnung (SeilAusbV)

V. v. 18.12.1984 BGBl. I S. 1575; aufgehoben durch § 9 V. v. 22.05.2008 BGBl. I S. 947
Geltung ab 01.08.1985; FNA: 7110-6-28 Handwerk im Allgemeinen
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§ 9 Aufhebung von Vorschriften



Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsausbildungspläne und Prüfungsanforderungen für die Lehrberufe, Anlernberufe und vergleichbar geregelten Ausbildungsberufe, die in dieser Verordnung geregelt sind, insbesondere für den Ausbildungsberuf Seiler/Seilerin, sind vorbehaltlich des § 10 nicht mehr anzuwenden.

 
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