Tools:
Update via:
Zitierungen von § 49 BörsZulV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 49 BörsZulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BörsZulV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330; zuletzt geändert durch Artikel 19a Nr. 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 9 FRUG Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
... Wort amtlichen" durch das Wort regulierten" ersetzt und die Angabe zu § 49 wie folgt gefasst: § 49 (weggefallen)". 3. In der ... ersetzt und die Angabe zu § 49 wie folgt gefasst: § 49 (weggefallen)". 3. In der Überschrift des Ersten Kapitels wird das Wort ... durch das Wort Geschäftsführung" ersetzt. 10. § 49 wird aufgehoben. 11. § 50 wird wie folgt gefasst: § 50 ...
Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 6 EHUG Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
... angegeben werden" durch das Wort „angeben" ersetzt. 2. In § 49 werden die Wörter „Bundesanzeiger und in dem im Antrag angegebenen ... Absatz 2 wird angefügt: „(2) Veröffentlichungen nach den §§ 49 , 51, 63 und 67 sind bis zum 31. Dezember 2008 zusätzlich zu der Veröffentlichung im ... Börsenpflichtblatt vorzunehmen; für die Veröffentlichungen nach den §§ 49 und 51 ist das Börsenpflichtblatt in dem Zulassungsantrag nach § 48 Abs. 1 zu ...
Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 4 TUG Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
... 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Veröffentlichungen nach den §§ 49 und 51 sind bis zum 31. Dezember 2008 zusätzlich zu der Veröffentlichung im ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5442/v74720.htm